Führerschein: Umtausch - in EU-Führerschein
Leistungsbeschreibung
Inhabern alter Führerscheine wird empfohlen, den alten "Lappen" auf Dauer in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Sofern jedoch nicht Lastkraftwagen, Taxen oder Kraftomnibusse geführt werden, muss der Schein nicht umgetauscht werden und bleibt somit gültig.
Der Antrag ist persönlich schriftlich zu stellen.
Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben weiterhin in vollem Umfang gültig.
Gegenüberstellung Klassen
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alt
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neu
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1
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A unbeschränkt
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1 A
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A beschränkt
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1 B
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A1
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2
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C, CE, T
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2*
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D. DE
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3
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B, BE, C1, C1E
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3*
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D1, D1E
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4
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M
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5
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L
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Mofa
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Mofa
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Krankenfahrstühle
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Krankenfahrstühle
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*Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen
Ansprechpartner und Termine
Ansprechpartner und Termine
Aufgrund der gestaffelten Umtauschpflicht der alten Führerscheine kommt es aktuell zu einem hohen Anruf- und Terminaufkommen. Bitte nutzen Sie hierfür bevorzugt die Online-Terminbuchung: https://www.terminland.eu/lkcelle/?m=1003026
Wir bitten alle Kunden, Ihren alten Führerschein erst in dem Jahr umzutauschen, für welches ihr Geburtsjahrgang entsprechend vorgesehen ist.
Ansprechpartner:
Zentrale:
Telefon 05141/916 1570
Fax: 05141/ 916 3 1520
E-Mail: fuehrerscheinstelle@lkcelle.de
Ansprechpartner:
Zentrale:
Telefon: 05141 / 916 1570
Fax: 05141 / 916 3 1520
E-Mail: Fuehrerscheinstelle@lkcelle.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Führerschein
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Personalausweis
-
original Unterschrift auf Behördenvordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen sind nur zu beachten, wenn man Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 2 ist. Dann sollte der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50.sten Lebensjahres beantragt sein, damit der Erhalt der Klasse 2 gesichert ist.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Rechtsgrundlage
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer eines Umtauschantrages beträgt maximal vier Wochen.