Durchfallerkrankungen durch Rotaviren

Merkblatt des Gesundheitsamtes

Das Rotavirus ist weltweit verbreitet und wird überwiegend von Mensch zu Mensch (fäkal-oral durch Schmierinfektionen -"Hand zu Mund") übertragen. Dieses Virus ist häufigste Ursache von Durchfallerkrankungen bei Kleinkindern und hinterlässt nicht immer einen lang anhaltenden Infektionsschutz. Auch ältere Menschen können erkranken. Von Februar bis April werden die höchsten Zahlen von Rotavirusinfektionen registriert, deshalb wird sie auch Winter-Enteritis genannt.

  • Fieber, Erbrechen und wässriger Durchfall sind typische Symptome, aber nicht alle Infizierten erkranken. Säuglinge und Kleinkinder müssen häufig wegen drohender Austrocknung im Krankenhaus behandelt werden.
  • Die Inkubationszeit beträgt 1 - 3 Tage, d.h. die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Krankheitszeichen. Das hochansteckende Virus wird in großer Menge schon einen Tag vor Erkrankungsbeginn mit dem Stuhl ausgeschieden und ist dann im Labor nachweisbar. Virusausscheidung ist noch bis eine Woche nach Abklingen der Symptomatik möglich.

Was ist im häuslichen Bereich zu beachten?

  • Nach jedem Stuhlkontakt (z.B. Windelwechsel, Toilettengang) gründliche Händereinigung! Zusätzlich sinnvoll ist eine Händedesinfektion mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel (Mittel erhältlich in Apotheken).
  • Benutzte Einmalwindeln nur verpackt (z.B. Plastiktüte) in den Hausmüll!
  • Textilwindeln sind im Kochwaschgang zu waschen!
  • Auf glatten Flächen (z.B. Wickeltisch) können Viren über mehrere Tage ansteckungsfähig bleiben. Auch hier ist eine Wischdesinfektion nützlich (Mittel erhältlich in Apotheken).
  • Mit Stuhl und Erbrochenem beschmutzte Wäsche in den Kochwaschgang! Ist dies nicht möglich, wird eine Desinfektion der Wäsche mit formaldehydhaltigen Zusätzen empfohlen.

Rotaviren sind meldepflichtig nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Erkrankte Kinder dürfen Krippen, Kindergärten- und Tagesstätten, Kinderhorte, Heime, Ferienlager und ähnliche Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 IfSG nicht besuchen.
Die Gemeinschaftseinrichtung ist von den Eltern und Sorgeberechtigten darüber zu informieren, dass bei dem Kind eine Rotavirusinfektion vorliegt, damit ggf. zusammen mit dem Gesundheitsamt Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden können.
Die Wiederaufnahme in diese Einrichtung ist erst dann möglich, wenn nach ärztlichem Urteil keine Ansteckungsfähigkeit mehr besteht. Die Wiederzulassungsrichtlinien des Robert-Koch-Institutes

www.rki.de/cln_011/nn_225576/DE/Content/InfAZ/R/Rotaviren/rotavieren.html (externer Link)

http://www.rki.de/cln_006/nn_225668/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Mbl__ Wiederzulassung__schule.html__nnn=true (externer Link)

sind zu beachten.

Ebenso dürfen infizierte Personen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder andere Tätigkeiten ausüben, bei denen Kontakt zu dort Betreuten besteht, solange bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist.

Beratung durch behandelnde Haus- sowie Kinder & Jugendärzte und das Gesundheitsamt.