Das Rotavirus ist weltweit verbreitet und wird überwiegend von Mensch zu Mensch (fäkal-oral durch Schmierinfektionen -"Hand zu Mund") übertragen. Dieses Virus ist häufigste Ursache von Durchfallerkrankungen bei Kleinkindern und hinterlässt nicht immer einen lang anhaltenden Infektionsschutz. Auch ältere Menschen können erkranken. Von Februar bis April werden die höchsten Zahlen von Rotavirusinfektionen registriert, deshalb wird sie auch Winter-Enteritis genannt.
Was ist im häuslichen Bereich zu beachten?
Rotaviren sind meldepflichtig nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Erkrankte Kinder dürfen Krippen, Kindergärten- und Tagesstätten, Kinderhorte, Heime, Ferienlager und ähnliche Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 IfSG nicht besuchen.
Die Gemeinschaftseinrichtung ist von den Eltern und Sorgeberechtigten darüber zu informieren, dass bei dem Kind eine Rotavirusinfektion vorliegt, damit ggf. zusammen mit dem Gesundheitsamt Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden können.
Die Wiederaufnahme in diese Einrichtung ist erst dann möglich, wenn nach ärztlichem Urteil keine Ansteckungsfähigkeit mehr besteht. Die Wiederzulassungsrichtlinien des Robert-Koch-Institutes
www.rki.de/cln_011/nn_225576/DE/Content/InfAZ/R/Rotaviren/rotavieren.html (externer Link)
http://www.rki.de/cln_006/nn_225668/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Mbl__ Wiederzulassung__schule.html__nnn=true (externer Link)
sind zu beachten.
Ebenso dürfen infizierte Personen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder andere Tätigkeiten ausüben, bei denen Kontakt zu dort Betreuten besteht, solange bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist.
Beratung durch behandelnde Haus- sowie Kinder & Jugendärzte und das Gesundheitsamt.
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