Bundestagswahl am 27. September 2009

Am 27. September 2009 werden die 598 Abgeordneten der 17. Wahlperiode gewählt. Die Wählerinnen und Wähler können mit der Vergabe der Erststimme (linke Hälfte des Stimmzettels) eine Wahlkreisbewerberin oder einen Wahlkreisbewerber auswählen. Die Bewerberin oder der Bewerber mit den höchsten Stimmen im Wahlkreis erhält direkt einen Sitz im Deutschen Bundestag. Insgesamt gibt es 299 Bundestagswahlkreise, 29 davon in Niedersachsen. Mit der Zweitstimme (rechte Seite des Stimmzettels) wird die Landesliste einer Partei gewählt. Diese Stimme ist für die Sitzverteilung ausschlaggebend. Sie allein bestimmt (mit Ausnahme der Überhangmandate) über die Fraktionsstärken im Deutschen Bundestag. Wahlberechtigt sind außer den im Bundesgebiet ansässigen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unter bestimmten Voraussetzungen auch Auslandsdeutsche (Vordruck für die Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche unter www.bundeswahlleiter.de)

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