Sozialamt

Leiter des Sozialamtes:
Ralf Schumann
Telefon: 05141 / 916 240, Fax: 916 96240, E-Mail: Ralf.Schumann@lkcelle.de

Stv. Amtsleiter und Abteilungsleiter I: Allgemeine Sozialhilfe, Kriegsopferfürsorge, Sonderdienste
Gerd Krüger
Telefon: 05141 / 916 254, Fax: 916 137, E-Mail: Gerd.Krueger@lkcelle.de

Abteilung II: Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Wohngeld
Ulrich Bittner
Telefon: 05141 / 916 305, Fax: 916 137, E-Mail: Ulrich.Bittner@lkcelle.de

Abteilung III: Grundsicherung für Arbeitsuchende
Kerstin Weber
Telefon: 05141/961 746, Fax: 961 369, E-Mail: Kerstin.Weber@lkcelle.de

Die für Sie zuständige Sachbearbeiterin bzw. den Sachbearbeiter finden Sie hier:

Der Landkreis Celle nimmt durch sein Sozialamt die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch XII wahr, für die er als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig bzw. vom überörtlichen Sozialhilfeträger (Land Niedersachsen) herangezogen ist und beteiligt seine Städte und Gemeinden an der Aufgabenerfüllung (s. Allgemeine Sozialhilfe). Letzteres gilt auch für die Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Im Jahr 2005 wurden die bisher nebeneinander stehenden Leistungen "Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Arbeitslosenhilfe" zu einer einheitlichen Leistung "Arbeitslosengeld II (ALG II)/ Sozialgeld (SGB II)" zusammengeführt. Diese neue Leistung ist Teil der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bestandteil der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind einerseits Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und andererseits Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden zentral in Celle und Hermannsburg zusammengefasst. Menschen mit Wohnsitz in Bergen, Fassberg, Hermannsburg, Unterlüß und den gemeindefreien Bezirk Lohheide, denen Leistungen nach Hartz IV zustehen, müssen nun zur Agentur für Arbeit nach Hermannsburg. Die Menschen aus den übrigen kreisangehörigen Gemeinden finden ihre Ansprechpartner in den Räumen der Agentur für Arbeit in Celle.

Dem Sozialamt ist ebenfalls angegliedert die Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene für Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Daneben ist das Sozialamt zuständig für Leistungen nach dem
 

  • Soldatenversorgungsgesetz
  • Opferentschädigungsgesetz
  • Landesblindengeldgesetz
  • Beruflichen Rehabilitierungsgesetz
  • Unterhaltssicherungsgesetz
  • Wohngeldgesetz
  • Niedersächsisches Pflegegesetz

Außerdem sind dem Sozialamt das Versicherungsamt, die Betreuungsstelle, die Schuldnerberatung und die Heimaufsicht nach dem Heimgesetz angegliedert. Weiterhin werden die Aufgaben als Unterbringungsbehörde nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke wahrgenommen. Darüber hinaus wird das Kreisaltenpflegeheim in Winsen (Aller) betreut und verwaltet.