Leiter des Sozialamtes:
Ralf Schumann
Telefon:05141 / 916 4001, Fax: 05141 / 916 4099, E-Mail: Ralf.Schumann@lkcelle.de
Stv. Amtsleiter und Abteilungsleiter I: Allgemeine Sozialhilfe, Kriegsopferfürsorge, Sonderdienste
Gerd Krüger
Telefon:05141 / 916 4002, Fax: 05141 / 916 4099, E-Mail: Gerd.Krueger@lkcelle.de
Abteilung II: Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Wohngeld
Ulrich Bittner
Telefon:05141 / 916 4003, Fax: 05141 / 916 4099, E-Mail: Ulrich.Bittner@lkcelle.de
Der Landkreis Celle nimmt durch sein Sozialamt die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch XII wahr, für die er als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig bzw. vom überörtlichen Sozialhilfeträger (Land Niedersachsen) herangezogen ist und beteiligt seine Städte und Gemeinden an der Aufgabenerfüllung (s. Allgemeine Sozialhilfe). Letzteres gilt auch für die Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Im Jahr 2005 wurden die bisher nebeneinander stehenden Leistungen "Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Arbeitslosenhilfe" zu einer einheitlichen Leistung "Arbeitslosengeld II (ALG II)/ Sozialgeld (SGB II)" zusammengeführt. Diese neue Leistung ist Teil der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bestandteil der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind einerseits Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und andererseits Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden zentral in Celle und Hermannsburg zusammengefasst. Menschen mit Wohnsitz in Bergen, Fassberg, Hermannsburg, Unterlüß und den gemeindefreien Bezirk Lohheide, denen Leistungen nach Hartz IV zustehen, müssen nun zur Agentur für Arbeit nach Hermannsburg. Die Menschen aus den übrigen kreisangehörigen Gemeinden finden ihre Ansprechpartner in den Räumen der Agentur für Arbeit in Celle.
Dem Sozialamt ist ebenfalls angegliedert die Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und -hinterbliebene für Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Daneben ist das Sozialamt zuständig für Leistungen nach dem
Außerdem sind dem Sozialamt das Versicherungsamt, die Betreuungsstelle, die Schuldnerberatung und die Heimaufsicht nach dem Heimgesetz angegliedert. Weiterhin werden die Aufgaben als Unterbringungsbehörde nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke wahrgenommen. Darüber hinaus wird das Kreisaltenpflegeheim in Winsen (Aller) betreut und verwaltet.
Ergänzungsgutachten Schulstruktur
Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 03. Mai 2011
Kreistag beschließt Schulstrukturreform
Bildungs- und Teilhabepaket Umzug in Alte Grenze 7, 29221 Celle
Zensus 2011: Erhebungsbeauftragte/r gesucht!
Neufassung der Sportförderrichtlinien des Landkreises Celle zum 1. Januar 2011
Aktuelle Informationen über den Busverkehr im Landkreis Celle
Informationen zur neuen Grippe
Wunschkennzeichen- Reservierung
Amtsblatt des Landkreises Celle