Die Wasserwirtschaft nimmt die Aufgaben nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Niedersächsischen Wassergesetzes wahr.
Ziel und Auftrag ist, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern sind. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben.
Das Wohl der Allgemeinheit erfordert insbesondere, dass
Vor diesem Hintergrund ist für fast alle Gewässerbenutzungen von oberirdischen Gewässern und Grundwasser ein wasserrechtliches Zulassungsverfahren erforderlich.
Näheres dazu erfahren Sie bei
Sabine Otte
Abteilungsleiterin Wasserwirtschaft
Telefon: 05141 / 916 6650
E-Mail: Sabine.Otte@lkcelle.de
und auf der linken Seite bei den Verknüpfungen zu den einzelnen Sachgebieten.
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