Wasserwirtschaft /Bodenschutz

Die Wasserwirtschaft nimmt die Aufgaben nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Niedersächsischen Wassergesetzes wahr.

Ziel und Auftrag ist, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern sind. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben.

Das Wohl der Allgemeinheit erfordert insbesondere, dass

  • nutzbares Wasser in ausreichender Menge und Güte zur Verfügung steht und die öffentliche Wasserversorgung nicht gefährdet wird,
  • das Wasserrückhaltevermögen und die Selbstreinigungskraft der Gewässer gesichert und, soweit erforderlich, wiederhergestellt und verbessert werden,
  • die Bedeutung der Gewässer und ihrer Uferbereiche als Lebensstätte für Pflanzen und Tiere und ihre Bedeutung für das Bild der Landschaft berücksichtigt werden,
  • die Gewässer einschließlich der Meere vor Verunreinigung geschützt werden,
  • Hochwasserschäden und schädliches Abschwemmen von Boden verhütet werden,
  • landwirtschaftlich und andere genutzte Flächen entwässert werden können


Vor diesem Hintergrund ist für fast alle Gewässerbenutzungen von oberirdischen Gewässern und Grundwasser ein wasserrechtliches Zulassungsverfahren erforderlich.


 Wasserrahmenrichtlinie 




     

    Bodenschutz

    Näheres dazu erfahren Sie bei

    Sabine Otte
    Abteilungsleiterin Wasserwirtschaft
    Telefon: 05141 / 916 6650
    E-Mail: Sabine.Otte@lkcelle.de

    und auf der linken Seite bei den Verknüpfungen zu den einzelnen Sachgebieten.