Nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) werden die oberirdischen Gewässer in drei Kategorien eingeteilt, für die es unterschiedliche Zuständigkeiten für die Unterhaltungspflicht gibt:
sind Gewässer mit erheblicher Bedeutung für die Wasserwirtschaft. Im Landkreis Celle ist dies nur die Aller vom Mühlenwehr in Celle bis zur Kreisgrenze bei Thören. Unterhaltungspflichtig ist hierfür das Wasser- und Schifffahrtsamt Verden -Außenstelle Oldau- Tel. 05143 / 6215
sind Gewässer mit überörtlicher Bedeutung für das Gebiet eines Unterhaltungs- verbandes. Sie sind per Verordnung festgesetzt worden und in Verzeichnis (siehe unten als Download) abschließend genannt. Diese Gewässer müssen von den flächendeckend im Jahre 1960 errichteten Unterhaltungsverbänden unterhalten werden. Für die Einzugsgebiete der Mittelaller, der Lachte, der Örtze, der Meiße, der Wietze und der Fuhse gibt es solche Unterhaltungsverbände im Landkreis Celle.
sind alle übrigen Gewässer, die nicht Gewässer I. oder II. Ordnung sind. Dabei erhalten Gräben erst dann die Eigenschaft eines Gewässer, wenn sie dazu dienen, die Grundstücke mehrerer Eigentümer zu be- oder entwässern.
Die Unterhaltungspflicht für diese Gewässer liegt grundsätzliche bei dem jeweiligem Eigentümer des Gewässers. Lässt sich dieser nicht ermitteln, so obliegt sie den Anliegern.
Für einige Gewässer III. Ordnung im Landkreis Celle gibt es Wasser- und Bodenverbände, die dann die Gewässer III. Ordnung in ihrem Verbandsgebiet zu unterhalten haben.
Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast) (§ 39 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG).
Bei der Unterhaltung ist der Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts Rechnung zu tragen (§ 39 Abs. 2 S. 3 WHG).
Der Umfang der Unterhaltung ist in § 61 NWG festgelegt und umfasst im Wesentlichen die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses des Gewässers und an schiffbaren Gewässern die Erhaltung der Schiffbarkeit.
Die Unterhaltung umfasst auch die Pflege und Entwicklung.
Maßnahmen der Gewässerunterhaltung sind insbesondere die Reinigung, die Räumung, die Freihaltung und der Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer sowie die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze.
Ansprechpartner:
Anette Schwieger
Telefon: 05141 / 916 6659
E-Mail: Anette.Schwieger@lkcelle.de
zuständiger Bereich: Einzugsgebiet Örtze
Gerrit Tegtbauer
Telefon: 05141 / 916 6667
E-Mail: Gerrit.Tegtbauer@lkcelle.de
zuständiger Bereich: Einzugsgebiet Mittelaller, Unteraller, Fuhse und Wietze
Nils-Arne Hollnagel
Telefon: 05141 / 916 6662
E-Mail: Nils-Arne.Hollnagel@lkcelle.de
zuständiger Bereich: Einzugsgebiet Lachte und Meiße
Dirk Markquardt
Telefon:05141 / 916 6655
E-Mail: Dirk.Marquardt@lkcelle.de
Weitere Informationen:
Verordnung über die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung
pdf-Datei zum Download
Verordnung über die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung ![]()
pdf-Datei zum Download
Verzeichnis der Gewässer II. Ordnung pdf-Datei zum Download
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