Tierkörper, Tierkörperteile oder Erzeugnisse müssen grundsätzlich über Tierkörperbeseitigungsanstalten entsorgt werden. Einzelne Hunde, Katzen oder andere Kleintiere können auf dem eigenen Grundstück, soweit dieses nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, in einer Tiefe von mindestens 50 cm vergraben werden. Die Durchführung der Beseitigung wird durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt (TKBA) wahrgenommen. Die TKBA ist zu erreichen unter
Telefon: 04268/9313-0
Hygiene in Pflegeeinrichtungen
Informationsveranstaltung des Gesundheitsamtes Celle
Ausschreibung eines Kehrbezirkes
Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 03. Mai 2011
Bildungs- und Teilhabepaket Umzug in Trift 29, 29221 Celle
Neufassung der Sportförderrichtlinien des Landkreises Celle zum 1. Januar 2011
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