Die wahrscheinlich bekannteste Aufgabe des Amtes ist die Prüfung von Bauanträgen bzw. die Erteilung von Baugenehmigungen. Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig, d.h. ein Bauantrag ist einzureichen. Mit der Erstellung der Bauvorlagen inkl. Unterzeichnung des Bauantrages dürfen nur bauvorlageberechtigte Personen (=Entwurfsverfasser) beauftragt werden. Bestimmte Wohnbauvorhaben können auch in einem so genannten Anzeigeverfahren mitgeteilt werden.
Bitte fragen Sie Ihren Entwurfsverfasser oder unseren für Sie zuständigen Ansprechpartner, der Sie u.a. zu den Themen Bauplanungsrecht, Grenzabstand, Einvernehmen der Gemeinde, Innenbereich - Außenbereich, Bauleitplanung, Genehmigungsfreiheit, Anzeigeverfahren, Gebühren, Geltungsdauer und Nachbarschutz informieren kann. Für Bauvorhaben im Bereich der Stadt Celle (externer Link) wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kollegen der Stadtverwaltung.
Eine Bauvoranfrage verschafft Ihnen rechtliche Sicherheit schon vor dem Grundstückskauf oder einem Baugenehmigungsverfahren. Einzelne bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragen können Sie ohne ausgearbeitete Entwurfsplanung zur Prüfung stellen. Zumeist ist die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit einer Baumaßnahme Gegenstand einer Bauvoranfrage. Ein positiver Bauvorbescheid berechtigt zwar nicht zur Ausführung des Bauvorhabens, stellt jedoch mit einer Gültigkeit von 3 Jahren fest, dass die Baumaßnahme in dem zur Prüfung gestellten Teilbereich dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Darüber hinaus führen wir baurechtliche Überprüfungen sowie Abnahmen durch und kümmern uns - ggf. durch baurechtliche Anordnungen - um die Einhaltung baurechtmäßiger Zustände.
Wir beraten Sie gern. Erste Informationen gibt unser "Öffentliches Baurecht von A-Z"
Merkblatt zu Bauanträgen mit Tierhaltungsanlagen | |
Vordruck "Bauantrag" | |
Vordruck "Genehmigungsfreie Wohngebäude gem. § 69a NBauO" | |
Vordruck "Erklärung nach § 75 a Abs. 8 Nr. 1 NBauO | |
Vordruck "Erklärung nach § 75 a Abs. 8 Nr. 2 NBauO | |
Vordruck "Erklärung nach § 75 b NBauO" | |
Merkblatt "Hinweise zum Dauerwohnen in einem Wochenendhausgebiet" | |
Stadt Bergen, Gemeinde Hambühren, Gemeinde Wietze, Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Sven Deidert
Telefon: 05141 / 916 6020
Fax: 05141 / 916 6099
E-Mail: Sven.Deidert@lkcelle.de
Gemeinde Faßberg, Gemeinde Unterlüß, Gemeinde Winsen (Aller)
Dieter Winkelmann
Telefon: 05141 / 916 6029
Fax: 05141 / 916 6099
E-Mail: Dieter.Winkelmann@lkcelle.de
Samtgemeinde Eschede, Samtgemeinde Lachendorf, Gemeinde Hermannsburg
Tanja Müller
Telefon: 05141 / 916 6024
Fax: 05141 / 916 6099
E-Mail: Tanja.Mueller@lkcelle.de
Samtgemeinde Flotwedel, Samtgemeinde Wathlingen
Rüdiger von Hörsten
Telefon: 05141 / 916 6023
Fax: 05141 / 916 6099
E-Mail: Ruediger.vonHoersten@lkcelle.de
Gemeinden Faßberg und Winsen, Samtgemeinden Eschede und Flotwedel sowie Gemeindefreier Bezirk Lohheide,
Catharine Selle
Telefon: 05141 / 916 6027
Fax: 05141 / 916 6099
E-Mail: Catharine.Selle@lkcelle.de
Stadt Bergen, Gemeinden Hermannsburg und Unterlüß, Samtgemeinde Lachendorf
Regina Pfeifer
Telefon: 05141 / 916 6025
Fax: 05141 / 916 6099
E-Mail: Regina.Pfeifer@lkcelle.de
Gemeinden Hambühren, Wietze und Samtgemeinde Wathlingen
Matthias Mantel
Telefon: 05141 / 916 6028
Fax: 05141 / 916 6099
E-Mail: Matthias.Mantel@lkcelle.de
Hygiene in Pflegeeinrichtungen
Informationsveranstaltung des Gesundheitsamtes Celle
Ausschreibung eines Kehrbezirkes
Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 03. Mai 2011
Bildungs- und Teilhabepaket Umzug in Trift 29, 29221 Celle
Neufassung der Sportförderrichtlinien des Landkreises Celle zum 1. Januar 2011
Aktuelle Informationen über den Busverkehr im Landkreis Celle
Informationen zur neuen Grippe
Wunschkennzeichen- Reservierung
Amtsblatt des Landkreises Celle