Das Land Niedersachsen fördert im Rahmen seines aktuellen Wohnungsbau- programmes den Neubau, den Aus- und Umbau sowie den Kauf und Erwerb von Eigentumsmaßnahmen.
Antragsberechtigt sind:
Merkblatt für Schwerbehinderte - pdf-Datei zum Download
Die Wohnungsbauförderungsmittel für Bauvorhaben in den Mitglieds- gemeinden des Landkreises Celle sind direkt beim Landkreis Celle mittels eines Vorantrages zu beantragen. Die NBank (= Bewilligungsstelle) wählt die zu fördernden Vorhaben zeitnah aus. Danach erfolgt das Hauptantrags- verfahren, das mit einem Bewilligungsbescheid abgeschlossen wird.
Wichtig: Der Neubau bzw. Kauf darf grundsätzlich bis zur Bewilligung der Fördermittel nicht begonnen bzw. durchgeführt werden.
Weitere umfangreiche Informationen sowie eine detaillierte Aufstellung der jeweiligen Förderbeträge sind direkt auf der Internetseite der NBank nachzulesen www.NBank.de (externer Link).
Ansprechpartnerin:
Lena Constabel
Telefon: 05141 / 916 6022
Fax: 05141 / 916 6099
E-Mail: Lena.Constabel@Lkcelle.de
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