Mit dem 1. Januar 2010 gibt es keine eigenständige Abgasuntersuchung (AU) mehr. Der bisher maßgebliche § 47 a StVZO entfiel zum 31. Dezember 2009. Die an ihre Stelle tretende Umweltverträglichkeitsprüfung ist Bestandteil der Hauptuntersuchung (gem. § 29 Abs. 14 StVZO).
Dies bedeutet für die Praxis, dass keine Abgasuntersuchungsplakette mehr geklebt wird. Außerdem stellt eine abgelaufene AU-Plakette keine Ordnungswidrigkeit mehr dar und wird demzufolge auch nicht mehr durch Polizei- und Ordnungsbehörden geahndet.
Für die Zulassung reicht also allein der Nachweis der Hauptuntersuchung in Form eines Berichtes oder Stempels auf dem Fahrzeugschein.
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreises Celle
Elternbefragung zur Gesamtschule
Historie des Landkreises in neuem Buch
Aktuelles aus dem Gesundheitsamt
Aktuelle Informationen über den Busverkehr im Landkreis Celle
Wunschkennzeichen- Reservierung
Amtsblatt des Landkreises Celle