Wir sind dafür verantwortlich, den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen zu gewährleisten und der Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Das maßgebliche Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sieht für die Errichtung und den Betrieb von bestimmten Anlagen ein besonderes Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG vor. Wir sind zuständige Genehmigungsbehörde für Windfarmen, größere Intensivtierhaltungsanlagen, Güllelagerungen, Motorsportanlagen und Schießstände. Je nach Art, Größe, Umfang und/oder Anzahl der ausschließlich landwirtschaftlichen oder gewerblichen Vorhaben ist ein förmliches Verfahren - mit Öffentlichkeitsbeteiligung - oder ein vereinfachtes Verfahren - ohne Öffentlichkeitsbeteiligung - durchzuführen.
Wir nehmen auf dem Weg zur Entscheidung Ihre Anträge entgegen, überprüfen diese auf Vollständigkeit und Vereinbarkeit mit allen fachlich notwendigen öffentlichen Vorschriften, führen eine Vielzahl gesetzlich erforderlicher Anhörungs- und Erörterungstermine durch und stehen für Beratung gern zur Verfügung.
Zudem stellen wir fest, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Die UVP führen wir im Vorfeld oder als unselbständigen Teil des Genehmigungsverfahrens durch.
In Verfahren, in denen wir nicht selbst zuständige Genehmigungsbehörde sind, geben wir eine fachliche Stellungnahme für alle vom Landkreis Celle zu vertretenden Belange ab.
Ansprechpartnerin:
Kristina Backhaus
Telefon: 05141 / 916 6030
Fax: 05141 / 916 6099,
E-Mail: Kristina.Backhaus@lkcelle.de
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreises Celle
Elternbefragung zur Gesamtschule
Historie des Landkreises in neuem Buch
Aktuelles aus dem Gesundheitsamt
Aktuelle Informationen über den Busverkehr im Landkreis Celle
Wunschkennzeichen- Reservierung
Amtsblatt des Landkreises Celle