Teilungsgenehmigung

Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Grundstück zu teilen, benötigen Sie zuvor eine Genehmigung.
Im Genehmigungsverfahren prüfen wir, ob die bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, insbesondere die Grenzabstandsvorschriften, die Brandschutzbestimmungen und die Regelungen über die Zuwegung.

Neben dieser - realen - Grundstücksteilung ist auch die Abschreibung eines Grundstückes genehmigungspflichtig, wenn im Grundbuch mehrere Grundstücke unter einer laufenden Nummer verzeichnet sind.

Den Teilungsantrag kann sowohl der Eigentümer als auch der künftige Erwerber eines abzuteilenden Grundstückes stellen.

Eine bauplanungsrechtliche Teilungsgenehmigung, die bisher die zuständigen Gemeinden erteilt haben, ist nicht mehr erforderlich.

Vordruck "Antrag auf Teilungsgenehmigung" - pdf-Datei zum Download

Ansprechpartnerin:

Anja Helmers
Telefon: 05141 / 916 296,
Fax: 05141 / 916 190
E-Mail: Anja.Helmers@lkcelle.de