Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in den Standesämtern der Gemeinden sind regelmäßig zuständig für die Beurkundung des Personenstandes. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe werden diese, insbesondere in rechtlich schwierigen Fällen, von uns unterstützt. Sollten Sie Fragen zur Beurkundung einer Geburt, zur Eheschließung oder zur Beurkundung eines Sterbefalles haben, wenden Sie sich daher bitte zunächst an das für Ihre Wohnung zuständige Standesamt.
Ordnungsämter und Standesämter
Die Aufgaben der Standesamtsaufsicht sind unmittelbar mit den Aufgaben der Standesämter verbunden. Neben der Fachaufsicht und der beratenden Funktion im Personenstandsrecht werden weitere Aufgaben wahrgenommen (zum Beispiel):
Antragsteller aus der Stadt Celle wenden sich bitte an:
Stadt Celle
Postfach 1106
29201 Celle
Telefon: 05141 / 120
www.Celle.de
So erreichen Sie uns:
Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine!
Sachbearbeiter: | Hermann Hoppenstedt |
Ergänzungsgutachten Schulentwicklung
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreises Celle
Elternbefragung zur Gesamtschule
Historie des Landkreises in neuem Buch
Aktuelles aus dem Gesundheitsamt
Aktuelle Informationen über den Busverkehr im Landkreis Celle
Wunschkennzeichen- Reservierung
Amtsblatt des Landkreises Celle