Inklusionslotse

Die von der Kreisverwaltung angebotene Dienstleistung "Inklusionslotse" soll in erster Linie Eltern und Sorgeberechtigten als Anlaufstelle dienen, welche die notwendigen Ansprechpartner für die inklusive oder integrative Beschulung ihres Kindes noch nicht kennen. Sie hat nicht die Funktion einer zwangsläufig einzuschaltenden Stelle. Wer seine Ansprechpartner bereits kennt, kann diese auch künftig selbst ansprechen. Auch die bisherigen Zuständigkeiten der Fachämter, der Niedersächsischen Landesschulbehörde und der sonstigen Behörden ändert sich nicht.

Der Begriff "Inklusion"

Inklusiv arbeitende Schulen sind dadurch gekennzeichnet, dass an diesen Schulen alle Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden und ihren individuellen Bedürfnissen Rechnung getragen wird.

Praktisch bedeutet dies, dass an solchen Schulen sehr unterschiedliche Lerngruppen zu finden sind, "normale" Kinder, hochbegabte Schülerinnen und Schüler, aber auch Jungen und Mädchen mit erheblichen Handicaps wie z. B. schwere Intelligenzminderung, Gehörlosigkeit, körperliche und motorische Einschränkungen. In der Praxis erhalten Schülerinnen und Schüler eine spezielle sonderpädagogische Begleitung, wenn ihre individuellen Handicaps dies erfordern.

Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass eine inklusive Beschulung nicht an jeder Schule und für jede Schülerin und jeden Schüler umsetzbar ist. Neben einer ausreichenden Versorgung mit sonderpädagogischem Personal müssen auch die organisatorischen und baulichen Voraussetzungen gegeben sein. So sind z. B. die meisten Schulanlagen nicht barrierefrei ausgestaltet und damit für die meisten Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Handicaps ungeeignet.

Stand im Landkreis Celle

Bereits heute gibt es im Landkreis Celle eine hohe Zahl inklusiv und integrativ beschulter Kinder. So werden an allen Schulformen Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen und Sprachen unterrichtet. Weiterhin werden an einer Vielzahl von Schulen auch Schülerinnen und Schüler anderer Förderbedarfe, einschließlich der Förderbedarfe Geistige Entwicklung sowie Körperliche und Motorische Entwicklung integrativ beschult.

Der Landkreis hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil inklusiver und integrativer Beschulung zu erhöhen sowie interessierte Eltern mit einer Anlaufstelle zu unterstützen.

Durch Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat sich die Bundesrepublik Deutschland zwar grundsätzlich verpflichtet, niemanden vom allgemeinen Bildungssystem auszuschließen, gleichwohl sind die Details der Ausgestaltung - so auch die mittel- und unmittelbaren Auswirkungen auf die Schulträger - umstritten.

Im Rahmen seiner sächlichen Möglichkeiten strebt der Landkreis Celle in enger Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde eine umfassende inklusive Beschulung an. Dabei wird bei allen Überlegungen stets vom Kind ausgegangen, um für die jeweilige Schülerin, den jeweiligen Schüler die bestmögliche Förderung zu ermöglichen.

Leistungen des Landkreises: Inklusionslotse

Im Rahmen der Dienstleistung "Inklusionslotse" erhalten Sorgeberechtigte vom Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste der Kreisverwaltung Unterstützung für die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Beschulung des Kindes. Insbesondere werden Kontakte mit den zuständigen Ansprechpartnern der einzelnen Fachämter der Kreisverwaltung sowie ggf. weiterer Behörden eingeleitet.

Um unnötige Wege zu vermeiden, wird mit den Sorgeberechtigten ein individueller "Laufzettel" erstellt, dessen Ziel die Einschulung an einer Realschule ist. Darüber hinaus kann bei auftretenden Schwierigkeiten zwischen den verschiedenen beteiligten Ämtern und Behörden vermittelt werden.

Ansprechpartner:

Daniel Rotter
Speicherstraße 2, Eingang A, Zimmer 03
Telefon: 05141/916-2016
Fax: 05141/916-2099 oder -32016
E-Mail: Daniel.Rotter@lkcelle.de