Die Erstellung von Gutachten durch den Amtsärztlichen Dienst gehört zu den traditionellen Aufgaben eines Gesundheitsamtes. Dazu gehören Gesundheitszeugnisse bei Einstellungen, bei Leistungsminderungen aufgrund von Krankheiten oder bei Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen.
Für die Träger der Sozialhilfe gibt es gutachterliche Fragen z.B. nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII, früher Bundessozialhilfegesetz (BSHG), die einer amtsärztlichen Begutachtung bedürfen. In der Hilfe für Behinderte kommt dem Gesundheitsamt die gesetzliche Aufgabe einer Beratung zu. Diese Aufgabe wird wahrgenommen in Kooperation mit weiteren beteiligten Ämtern - Sozialamt, Jugendamt u.a. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Kenntnis der vielfältigen Hilfsangebote im Landkreis, die hier seit vielen Jahren bekannt sind.
In der Reisemedizinischen Beratung kann zu allen Fragen empfohlener Schutzimpfungen fachkundig Auskunft erteilt werden. Infoblätter geben Ihnen über wichtigen Fragen erste Antworten, die gern telefonisch oder persönlich ergänzt werden.
Eine Terminvereinbarung zur anonymen AIDS-Beratung ist über Telefon 05141/916-5015 möglich. Häufig gestellte Fragen beantwortet Ihnen unser Infoblatt.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin | |||
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Sibylle Scholz | Zimmer: | 125 | |
Carsten Bauer | Zimmer: | 123 | |
Jens Hedicke | Zimmer: | 127 | |
Hygiene in Pflegeeinrichtungen
Informationsveranstaltung des Gesundheitsamtes Celle
Ausschreibung eines Kehrbezirkes
Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 03. Mai 2011
Bildungs- und Teilhabepaket Umzug in Trift 29, 29221 Celle
Neufassung der Sportförderrichtlinien des Landkreises Celle zum 1. Januar 2011
Aktuelle Informationen über den Busverkehr im Landkreis Celle
Informationen zur neuen Grippe
Wunschkennzeichen- Reservierung
Amtsblatt des Landkreises Celle