Immer wieder kommt es im In- und Ausland zu Ausbrüchen von Masern, kürzlich in Süditalien. "Masern - eine harmlose Kinderkrankheit!?": keineswegs!!!
Die Erkrankung kann erhebliche Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich bringen. Impfungen bieten wirksamen Schutz, nicht nur bei Reisen. Deshalb hier Wissenswertes über die Krankheit und die Impfungen:
Die Erkrankung beginnt mit Fieber, Entzündung der Augen (Konjunktivitis), Schnupfen, Husten und einem geröteten Gaumen und Rachen (Exanthem). Nach wenigen Tagen entsteht ein Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken. Als Komplikationen werden Mittelohrentzündung (Otitis media), Lungenentzündung (Pneumonie), Durchfälle sowie eine mögliche Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) beobachtet. Diese Enzephalitis beginnt meist wenige Tage nach dem Ausschlag mit erneutem Fieber, Kopfschmerzen, Benommenheit bis hin zum Koma. In den USA wurden in den Jahren 1985-1992 etwa ein Fall von Enzephalitis sowie 1-2 Todesfälle auf 1.000 Erkrankte registriert. Die Todesfälle waren zumeist auf Pneumonien im Kindesalter oder Enzephalitiden im Erwachsenenalter zurückzuführen.
Masern werden durch Viren beim Sprechen, Husten oder Niesen durch so genannte Tröpfcheninfektion übertragen.
Die Inkubationszeit - d.h. die Zeit zwischen Ansteckung und ersten Symptomen - beträgt 8-10 Tage. Die Ansteckungsfähigkeit besteht bereits 5 Tage vor bis etwa 4 Tage nach dem Hautausschlag. Eine ursächliche Behandlung der hochansteckenden Masern durch Antibiotika ist nicht möglich!
Der einzige Schutz gegen die Erkrankung ist die Impfung! Derzeit wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) die Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) empfohlen - in der Regel zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat. Sie sollte jedoch nicht vor dem 9. Lebensmonat erfolgen.
Die zweite Impfung ist sehr wichtig und ist bereits 4 Wochen nach der ersten möglich. Eine Altersbegrenzung für die Impfempfehlung existiert nicht, so dass sich prinzipiell auch Heranwachsende und Erwachsene gegen Masern impfen lassen können. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass vor Einführung der Impfung die Erkrankung so verbreitet war, dass Erwachsene meist als Kind an Masern erkrankt waren und deshalb Abwehrstoffe (Antikörper) gegen Masern entwickelt haben, die sie lebenslang vor einer Erkrankung schützen.
Der Impfstoff ist auch in Kombination mit Mumps und Röteln für alle Altersstufen gut verträglich!
Vor Einführung der Impfung trat die Erkrankung weltweit auf. In den Entwicklungsländern zählt die Erkrankung durch die hohe Komplikationsrate (Erblindungen, bleibende Schäden nach Gehirnentzündungen oder Todesfolge) auf Grund von gleichzeitigem Vitamin A-Mangel auch heute zu den bedeutenden Infektionskrankheiten. Todesfälle auf Grund von Masernerkrankungen gehören dadurch weltweit zu den häufigsten Todesursachen im Kindesalter. Laut Schätzungen der WHO starben 1997 noch fast 1 Million Kinder an Masern.
Durch die Einführung der Impfung konnte erreicht werden, dass die Erkrankung in einigen Regionen fast nicht mehr zu beobachten ist. Allerdings muss hierfür ein sehr hoher Anteil der empfänglichen Bevölkerung (also Kinder und Jugendliche) geimpft sein. Liegt dieser Anteil bei 95%, kann sich die Erkrankung nicht mehr weiträumig ausbreiten. In den USA konnte durch die konsequente Durchsetzung der Impfung erreicht werden, dass im Jahr 2000 nur noch 86 Erkrankungen gemeldet wurden. Durch intensive Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass mindestens 26 Erkrankungen aus dem Ausland (überwiegend aus Deutschland!) importiert worden waren.
In Deutschland ist die Erkrankung an Masern seit 1.1.2001 meldepflichtig nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), so dass erst seit diesem Zeitpunkt Zahlen vorliegen. Im Jahr 2001 wurden in der Bundesrepublik über 6000 Erkrankungsfälle gemeldet - allein in Niedersachsen waren es fast 800! Größere regionale Ausbrüche wurden in vier niedersächsischen Landkreisen beobachtet, aber auch im fränkischen Coburg mit über 1000 Fällen!
Im Bereich des Celler Gesundheitsamts liegt die Durchimpfungsrate deutlich über 90%. Mit einer Ausnahme sind bisher immer Regionen von Ausbrüchen betroffen, wo der Anteil geimpfter Kinder zum Teil erheblich unter 90% liegt - in Italien waren es sogar weniger als 50%!
Auswirkungen einer Masernerkrankung auf den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen: Nach § 34 (1) IfSG dürfen Kinder und Jugendliche, die an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind, Gemeinschaftseinrichtungen solange nicht besuchen, bis sie nach ärztlichem Urteil nicht mehr ansteckend sind. Nach den Wiederzulassungsrichtlinien ist ein Besuch der Einrichtung erst nach Abklingen der Krankheitssymptome, frühestens 5 Tage nach dem Auftreten des Hautausschlages nach ärztlichem Urteil möglich.
Beim Auftreten einer Masernerkrankung in einer Einrichtung prüft das Gesundheitsamt den Impfstatus der Kinder, die zu dem erkrankten Kind Kontakt hatten, und empfiehlt den Ungeimpften die Durchführung einer sofortigen Masernschutzimpfung. Diese schützt auch nach schon erfolgter Ansteckung und lässt einen Besuch in der Einrichtung ohne Wartezeit zu.
Auch unabhängig von einem Aufenthalt in südlichen Ländern empfehlen die Ärzte des Celler Gesundheitsamt in Übereinstimmung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt entsprechend der Veröffentlichung der STIKO beim Robert-Koch-Institut die
zweimalige Impfung gegen Masern
- am besten mit dem Kombi-Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln für alle Kinder.
Nutzen Sie jede Gelegenheit, Ihren Impfstatus und den Ihrer Kinder anhand des Impfausweises zu überprüfen und falls notwendig durch Haus- oder Kinder&Jugendarzt zu komplettieren ,
denn Impfen nützt - Impfung schützt
- in 5 Jahren soll die Welt frei von Masern sein! -
Für weitere Fragen steht das Gesundheitsamt zur Verfügung.
Weitere Fachinformationen für Ärzte sind abrufbar unter:
www.dgk.de/web/dgk_file/merkblatt_masern-mumps-roeteln-02.pdf (externer Link)
Robert-Koch-Institut (RKI)
http://www.rki.de/cln_100/nn_196658/DE/Content/InfAZ/M/Masern/Masern.html?__ nnn=true (externer Link)
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