Grenzen setzen - Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?
Jede zweite Frau hat bereits ein unerwünschtes sexuelles Verhalten am Arbeitsplatz erlebt. In der überwiegenden Zahl der Fälle erleben Frauen sexuelle Belästigung durch Männer. Aber auch Männer können Opfer sexueller Belästigung sein. Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz schützt beide Geschlechter gleichermaßen.
Nähere Informationen, Hinweise und Beratungsstellen finden Sie hier:
Sie können sich aber auch jederzeit an die Gleichstellungsbeauftragte wenden:
GLEICHSTELLUNGBEAUFTRAGTE
Katharina Sander
Dienstgebäude: Mühlenstr. 2
Telefon: 05141/916 - 1700
Telefax: 05141/916 - 1702
E-Mail: Katharina.Sander@lkcelle.de
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