Die Abteilung berät und unterstützt sie bei folgenden Themen:
Vormundschaften und Pflegschaften
Vormund oder Pfleger übernehmen aufgrund gesetzlicher Regelungen oder gerichtlicher Anordnung Aufgaben (Vertretung) für minderjährige Kinder, die ansonsten im Rahmen der elterlichen Sorge von den Eltern wahrgenommen werden.
Beistandschaften
Wesentliche Aufgabe des Beistandes ist es, den sorgeberechtigten Elternteil bei der Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für sein Kind zu unterstützen und/oder bei der Vaterschaftsfeststellung mitzuwirken.
Unterhalt
Ein Beratungsanspruch besteht für:
Erklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgeerklärung)
Mütter und Väter, die mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet sind, haben Anspruch auf Beratung über die Abgabe einer Sorgeerklärung.
Beurkundungen
Bei den Urkundsbeamten des Jugendamtes können bestimmte Erklärungen von Elternteilen (z. B. Vaterschaft, Unterhalt, gemeinsame Sorge) beurkundet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie zu
Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Stadt Celle wenden sich bitte an:
Stadt Celle
Postfach 1106
29201 Celle
Tel. 05141/12 0
Hygiene in Pflegeeinrichtungen
Informationsveranstaltung des Gesundheitsamtes Celle
Ausschreibung eines Kehrbezirkes
Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 03. Mai 2011
Bildungs- und Teilhabepaket Umzug in Trift 29, 29221 Celle
Neufassung der Sportförderrichtlinien des Landkreises Celle zum 1. Januar 2011
Aktuelle Informationen über den Busverkehr im Landkreis Celle
Informationen zur neuen Grippe
Wunschkennzeichen- Reservierung
Amtsblatt des Landkreises Celle