Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, für Sie bzw. für Ihr Kind Geldleistungen zur Sicherung des Unterhalts während der schulischen Ausbildung zu gewähren. Diese Geldleistung - auch "BAföG" genannt - kommt überwiegend für Studierende in Betracht, ist aber auch für einige andere Schulformen vorgesehen.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter in der Ausbildungsförderung.
Hygiene in Pflegeeinrichtungen
Informationsveranstaltung des Gesundheitsamtes Celle
Ausschreibung eines Kehrbezirkes
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Bildungs- und Teilhabepaket Umzug in Trift 29, 29221 Celle
Neufassung der Sportförderrichtlinien des Landkreises Celle zum 1. Januar 2011
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