Ausbildungsförderung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, für Sie bzw. für Ihr Kind Geldleistungen zur Sicherung des Unterhalts während der schulischen Ausbildung zu gewähren. Diese Geldleistung - auch "BAföG" genannt - kommt überwiegend für Studierende in Betracht, ist aber auch für einige andere Schulformen vorgesehen.

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter in der Ausbildungsförderung.