Die Aufgaben zu diesem Themenbereich umfassen im wesentlichen Angelegenheiten der Abwehr von Gefahren. Der gesetzlichen Norm entsprechend werden Aufgaben der Gefahrenabwehr in der Regel von den Gemeinden wahrgenommen. Beispiele hierfür sind der Erlass gefahrenabwehrrechtlicher Verordnungen (z.B. Straßenreinigungs-Verordnung) oder Einzelmaßnahmen (z.B. Anordnungen zur Beseitigung von Gefahrenquellen; Entfernung gefährlicher Gegenstände aus dem Straßenraum). Bei gefahrenabwehrrechtlichen Problemen wenden Sie sich daher bitte zunächst an das Ordnungsamt Ihrer Wohnsitzgemeinde. Die Anschrift des für Sie zuständigen Ordnungsamtes finden Sie unter
Ordnungsämter und Standesämter
Das Ordnungsamt des Landkreises Celle nimmt neben der Funktion als Fachaufsichtsbehörde im Ordnungsrecht eine Vielzahl weiterer speziell geregelter gesetzlichen Aufgaben wahr, zum Beispiel
Zum Thema "Halten gefährlicher Tiere" bzw. "Halten von Hunden" gibt Ihnen unser Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Auskunft.
Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz
Für die Durchführung des Immissionsschutzgesetzes ist zuständig:
Amt für Wirtschaftsförderung, Bauen und Kreisentwicklung
Antragsteller aus der Stadt Celle wenden sich bitte an:
Stadt Celle
Postfach 1106
29201 Celle
Telefon: 05141 / 120
www.Celle.de
So erreichen Sie uns:
Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine!
Schornsteinfegerwesen | |||
Sachbearbeiter: | Matthias Rodeck | ||
Sonstige Aufgaben der Gefahrenabwehr | |||
Sachbearbeiter: | Hermann Hoppenstedt | ||
Hygiene in Pflegeeinrichtungen
Informationsveranstaltung des Gesundheitsamtes Celle
Ausschreibung eines Kehrbezirkes
Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 03. Mai 2011
Bildungs- und Teilhabepaket Umzug in Trift 29, 29221 Celle
Neufassung der Sportförderrichtlinien des Landkreises Celle zum 1. Januar 2011
Aktuelle Informationen über den Busverkehr im Landkreis Celle
Informationen zur neuen Grippe
Wunschkennzeichen- Reservierung
Amtsblatt des Landkreises Celle