In diesem Aufgabenbereich geht es um die Personalien der Einwohnerinnen und Einwohner. Die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall wird im jeweils zuständigen Standesamt beurkundet. Dort werden auch Erklärungen zur Namensführung oder zum Kirchenaustritt und Vaterschaftsanerkennungen entgegengenommen. Beim Einwohnermeldeamt muss man sich anmelden, wenn man eine Wohnung bezieht und kann als deutscher Staatsangehöriger einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Alle diese Aufgaben werden unmittelbar von den Gemeinden und den Standesämtern wahrgenommen.
Ordnungsämter und Standesämter
Zuständigkeit des Landkreises Celle:
Antragsteller aus der Stadt Celle wenden sich bitte an:
Stadt Celle
Postfach 1106
29201 Celle
Telefon: 05141 / 120
www.Celle.de
So erreichen Sie uns:
Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine!
Standesamtsaufsicht und Melde-, Pass- und Personalausweisrecht: | |
Sachbearbeiter: | Hermann.Hoppenstedt |
Namensänderungen: | |
Sachbearbeiterin: | Fabienne Srock |
Hygiene in Pflegeeinrichtungen
Informationsveranstaltung des Gesundheitsamtes Celle
Ausschreibung eines Kehrbezirkes
Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 03. Mai 2011
Bildungs- und Teilhabepaket Umzug in Trift 29, 29221 Celle
Neufassung der Sportförderrichtlinien des Landkreises Celle zum 1. Januar 2011
Aktuelle Informationen über den Busverkehr im Landkreis Celle
Informationen zur neuen Grippe
Wunschkennzeichen- Reservierung
Amtsblatt des Landkreises Celle