Bei einem Katastrophenfall handelt es sich um einen Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Stellen und die zur Bekämpfung erforderlichen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.
Ständige Aus- und Weiterbildung der Helferinnen und Helfer aus den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und vorausschauende Planung stellen neben weiteren organisatorischen Maßnahmen sicher, dass bei einem eintretenden Katastrophenfall ein optimaler Einsatz der Hilfskräfte gewährleistet ist.
Soweit der Landkreis Celle zuständig ist, werden dabei neben anderen folgende wesentliche Aufgaben erledigt:
Weitere Informationen:
Informationen zur Fahrberechtigung | |
Antrag auf Erteilung einer Fahrberechtigung | |
Benennung einer Begleiterin / eines Begleiters | |
Bescheinigung über die Durchführung einer Einweisung und Abschlussfahrt |
So erreichen Sie uns:
Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin!
Sachbearbeiter: | Uwe Kant |
Sachbearbeiter: | Alexander Hagenbach
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Hygiene in Pflegeeinrichtungen
Informationsveranstaltung des Gesundheitsamtes Celle
Ausschreibung eines Kehrbezirkes
Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 03. Mai 2011
Bildungs- und Teilhabepaket Umzug in Trift 29, 29221 Celle
Neufassung der Sportförderrichtlinien des Landkreises Celle zum 1. Januar 2011
Aktuelle Informationen über den Busverkehr im Landkreis Celle
Informationen zur neuen Grippe
Wunschkennzeichen- Reservierung
Amtsblatt des Landkreises Celle