Schornsteinfegerwesen

 

Bezirksschornsteinfegermeister

Der Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM) ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Ihre Heizungsanlage. Dazu ist er aufgrund seiner Ausbildung, seiner praktischen Zeit als Geselle, dem Bestehen der Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk und den laufenden Fortbildungen besonders geeignet.

Ihr BSFM ist ein so genannter Beliehener - das bedeutet: Er nimmt öffentlichrechtliche Aufgaben (wie zum Beispiel Umweltschutz, Brandschutz) im Rahmen der ihm durch die zuständige Behörde übertragenen Aufgaben wahr (seit dem 01.01.2005 ist das der Landkreis Celle).

Einige der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben eines BSFM sind:

  • Überprüfung der Heizungsanlagen (das sind zum Beispiel die Abnahme der Heizung, die jährlich wiederkehrende Messung und die Feuerstättenschau),
  • Reinigung der Anlagen,
  • Beratung in feuerungstechnischer Hinsicht.

 


Kehrbezirke

Die Kehrbezirke werden zur Wahrnehmung der Kehr- und Überprüfungsaufgaben vom Landkreis Celle eingerichtet, geändert und besetzt. Für jeden Kehrbezirk wird nur ein Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM) bestellt.

Insgesamt gibt es im Landkreis Celle (mit Stadtgebiet Celle) 22 Kehrbezirke. Davon liegen 14 im hiesigen Zuständigkeitsbereich.

Hier finden Sie den für Sie zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister:

www.schornsteinfeger-liv-niedersachsen.de/?nav=ni&nav=ni


Kurzinformation:

Damit der BSFM diese Aufgaben erfüllen kann, sind die Bürgerinnen und Bürgern gesetzlich dazu verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht reinigen und überprüfen zu lassen und dem BSFM dazu den Zutritt zum Grundstück und zu den Räumen zu gestatten. Die Unverletzlichkeit der Wohnung nach dem Grundgesetz ist insoweit eingeschränkt (§ 1 Absätze 1 und 3 des Schornsteinfegergesetzes - SchfG).


Wie ist der Landkreis Celle eingebunden?

Als Fachaufsicht über die Bezirksschornsteinfegermeister ist der Landkreis Celle im Bereich Schornsteinfegerwesen für die BSFM zuständig (sofern nicht die Zuständigkeit des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gegeben ist), deren Kehrbezirke sich im Landkreis Celle ganz oder größtenteils befinden. Für die Kehrbezirke, die für das Stadtgebiet gebildet worden sind, ist die Stadt Celle zuständig.

Hier einige Aufgaben des Landkreises Celle:

  • Besetzung von Kehrbezirken
  • Überprüfung des Kehrbezirks (ordnungsgemäße Verwaltung durch den BSFM)
  • Durchsetzung von verweigerten Kehrungen/ Messungen
  • Aufsicht über die BSFM
  • Beseitigung von Rauch- und Geruchsbelästigung (ausgehend von Feuerungsanlagen)
  • Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren/ Zwangsmittelverfahren


Downloads und Links zum Heizen mit Holz


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