Sozialhilfe gibt es in sehr unterschiedlichen Formen - denn auch die Notsituationen der Leistungsberechtigten sind sehr unterschiedlich.
Darum gibt es Sozialhilfe
Die Sozialhilfe wird unterschieden nach "Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Hilfen in anderen Lebenslagen".
Auf "Hilfe zum Lebensunterhalt" hat jeder Anspruch, der den notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer bestellen kann.
Die andere Art der Sozialhilfe sind "Hilfen in anderen Lebenslagen". Sie sind für Menschen gedacht, die in besonderen Situationen Unterstützung brauchen. Solche Notlagen können durch Krankheit oder Behinderung, durch Schwangerschaft oder hohes Alter, durch Pflegebedürftigkeit oder durch irgendeinen Schicksalsschlag entstanden sein. Auch die Hilfen in anderen Lebenslagen werden unabhängig davon gewährt, ob der einzelne seine Notlage verschuldet hat oder nicht. Entscheidend ist nur, dass die nachfragende Person sich nicht ausreichend selbst helfen kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen erhält.
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