Natur- und Landschaftsschutz

Lutter-Projekt
Lutter-Projekt

Der Landkreis Celle nimmt die Funktion der unteren Naturschutzbehörde für das Gebiet des Landkreises Celle mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Celle wahr.

Ziel ist es, Natur und Landschaft im Landkreis Celle so zu unterstützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass

  1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,
  2. die Nutzbarkeit der Naturgüter,
  3. die Pflanzen- und Tierwelt sowie
  4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft

als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichtert sind (§ 1 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes).

In der nebenstehenden Navigationsleiste finden Sie die verschiedenen Themenbereiche zum Natur- und Landschaftsschutz mit näheren Informationen über unsere Arbeit sowie die zuständigen Ansprechpartner.

Kontakt:

Landkreis Celle
Amt für Umwelt und ländlichen Raum
Abteilung Natur- und Landschaftsschutz
Postfach 1105, 29201 Celle
Dienstgebäude: Trift 28, 29221 Celle
Telefon: 05141 / 916 6602
Telefax: 05141 / 916 3 6602
E-Mail: naturschutz@lkcelle.de

Abteilungsleiter:

Andreas Thiess
Telefon: 05141 / 916 6602
E-Mail: Andreas.Thiess@lkcelle.de


Umweltportal Deutschland PortalU®

 

Das Umweltportal Deutschland  PortalU®  (externer Link zum PortalU) ist seit Mai 2006 online. Unter dem Motto 
"Deutschlands Umwelt auf einen Klick" bietet PortalU® einen zentralen Zugang zu behördlichen Umweltinformationen in Deutschland.

Kommunales Umweltportal Niedersachsen

Willkommen beim Kommunalen PortalU (externer Link). Das Portal dient zur Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie in Niedersachsen auf kommunaler Ebene. Über dieses Portal werden die von den niedersächsischen Kommunen im Internet vorgehaltenen Umweltinformationen über eine Suchfunktion erschlossen und systematisch über Umweltthemen angeboten.

 

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Celle: Betreten von Grundstücken

In der Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 werden Beauftragte des Landkreises Celle - Amt für Umwelt und ländlichen Raum - im Landschaftsschutzgebiet Südheide, im Naturpark Südheide und den dortigen FFH- und Vogelschutzgebieten (NATURA 2000-Gebieten) sowie in deren Randgebieten bestimmte Lebensräume und Nutzungen erfassen (ohne Stadtgebiet Celle). Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die betreffenden Grundstücke betreten werden. Die Untersuchungen dienen der Entwicklung des Naturparks Südheide und der Sicherung der NATURA 2000-Gebiete.

Des Weiteren werden Beauftragte des Landkreises Celle - Amt für Umwelt und ländlichen Raum - in der Zeit vom 01.04.2012 bis zum 31.12.2012 gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. v. m. § 24 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) und geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 22 NAGBNatSchG erfassen (Landkreis Celle ohne Stadtgebiet Celle). Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die betreffenden Grundstücke betreten werden.

Die Erfasser werden bei ihrer Arbeit besonders behutsam vorgehen.

Darüber hinaus werden Bedienstete des Landkreises Celle zur Sicherung und Entwicklung von Schutzgebieten und -objekten sowie Natura 2000-Gebieten die betreffenden Grundstücke betreten.

Die Karte, aus der die betroffenen Gebiete zu ersehen sind, liegt während der Dienstzeiten beim Landkreis Celle, Amt für Umwelt und ländlichen Raum, Abt. Natur- und Landschaftsschutz, Trift 28, 29221 Celle, Raum 1.05, öffentlich aus.

Zugleich wird hiermit angekündigt, dass Bedienstete des Landkreises Celle - Amt für Umwelt und ländlichen Raum - in den nachstehend genannten Fällen die jeweils betroffenen Grundstücke im Bereich des Landkreises Celle betreten (ohne Stadtgebiet Celle und Gemeindefreier Bezirk Lohheide):

  • Im Rahmen der Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Eingriffen in Natur und Landschaft (§§ 13 bis 16 BNatSchG)
  • Zum Zwecke der Umsetzung des allgemeinen und besonderen Artenschutzes (§§ 39 und 44 BNatSchG) bei Eingriffen in Natur und Landschaft sowie bei sonstigen Beeinträchtigungen von Arten
  • Bei Verhandlungen und Regelungen zum Vertragsnaturschutz

Für weitere Informationen können Sie sich persönlich, schriftlich, telefonisch oder per eMail wenden an: Landkreis Celle, Amt für Umwelt und ländlichen Raum, Abt. Natur- und Landschaftsschutz, Trift 28, 29221 Celle, Raum 1.04, Tel. 05141/916-6602 (naturschutz@lkcelle.de).

 

Landkreis Celle - Der Landrat (Az. 66/N)
Celle, den 13.12.2011, I. A. Decker