Bereits 1991 ist der Landschaftsrahmenplan (LRP) - Teil: Arten und Lebensgemeinschaften - fertiggestellt worden. Dies geschah unter vielfältiger Beteiligung von Bürgern, Naturschutzverbänden, Städten und Gemeinden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und in Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde sowie der Fachbehörde für Naturschutz.
Der LRP konzentriert sich auf Auflagen zum Schutz wildlebender Pflanzen und Tiere, auf die Bewahrung ihrer Lebensstätten und Lebensgemeinschaften.
Dargestellt werden als Auszug aus dem LRP die Karte 2, die die Wertigkeit aller besonders wichtigen Lebensräume farblich differenziert darstellt.
Karte 1 stellt die unterschiedlichen Landräume (Landschaftseinheiten) des Landkreises Celle dar. Sie ermöglichen einen raschen Überblick über die natürlichen und nutzungsbedingten Gegebenheiten im Landkreis Celle. Diese Erteilung ist die Grundlage für die ranhohe Zuordnung der Planunterlagen des LRP.
Diese Aussagen und die detaillierten Beschreibungen der in Karte 2 dargestellen und nummerierten Gebiete finden sich derzeit nur in gedruckter Form. Der gedruckte LRP kann im Amt für Umwelt und ländlichen Raum eingesehen oder auch ausgeliehen werden.
Landschaftsrahmenplan Karte 1: Landschaftseinheiten
Landschaftsrahmenplan Karte 2: Bestand-Bewertung-Entwicklung der für Arten und Lebensgemeinschaften
wichtigen Bereiche
Der Landschaftsrahmenplan ist ein Fachgutachten. Sein Inhalt wird ausschließlich aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestimmt. Die vorgeschlagenen Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen listen alle denkbaren Vorhaben in diesem Sinne auf. Sie berücksichtigen ausdrücklich nicht andere Rechtsgüter und Interessen oder andere öffentliche Belange.
Bei Anwendung des Landschaftsrahmenplanes muss deswegen stets geprüft werden, ob andere Rechte oder Belange berührt werden; es muss eine Güterabwägung mit diesen stattfinden und dargelegt werden.
Hygiene in Pflegeeinrichtungen
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