Übersichtskarte aller geschützten Teile von Natur und Landschaft im Landkreis Celle
Diese Schutzgebiete und die Schutzobjekte tragen wesentlich zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie des vielfältigen, schönen Landschaftsbildes bei.
Die naturschutzrechtliche Schutzkategorie richtet sich nach der Art des zu schützenden Gebietes und des angestrebten Schutzzieles.
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.
Die nachfolgenden Seiten bieten detaillierte Informationen über die einzelnen Naturschutzgebiete:
Naturschutzgebiete in Niedersachsen (externer Link zum Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirdschaft, Küsten- und Naturschutz)
Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete sind gemäß § 26 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist
In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 BNatSchG und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Verordnung des Landkreises Celle über das Landschafts-
schutzgebiet "Südheide"
(Hinweis: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 24.08.2001 und 13.12.2001 für Recht erkannt, dass die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Südheide" hinsichtlich § 3 Abs. 1 Buchstaben b) (Bauregelung), d) (Fließgewässerbefahrensregelung) und g) (Reitregelung) sowie Abs. 2 Buchstabe d) (Fließgewässerbefahrensregelung) nichtig ist. Die neuen Regelungen zum Befahren der Heidebäche Örtze, Lachte und Aschau finden Sie unter dem Punkt Befahrensregelung von Fließgewässern in der nebenstehenden Navigationsleiste.)
Naturdenkmale
Naturdenkmäler sind gemäß § 28 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
Die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.
Geschützte Landschaftsbestandteile
Zu geschützten Landschaftsbestandteilen können z. B. Bäume, Hecken oder Wasserläufe bestimmt werden. Voraussetzung ist, dass sie bestimmte, ökologische oder ästhetische Funktionen erfüllen. Für das gesamte Gebiet der Stadt Celle ist die Stadt Celle zuständig. Im übrigen Gebiet des Landkreises sind die Gemeinden für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Landkreis für den Außenbereich zuständig.
Biotope
Als Biotope bezeichnet man Lebensräume in denen bestimmte Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz).
Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind verboten:
Gesetzlich geschützte Biotope sind gemäß § 24 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) auch
Besondere Schutzanordnungen
Um besonders geschützten Tieren Lebensstätten oder Lebensmöglichkeiten zu erhalten oder zu verschaffen, kann die Naturschutzbehörde für bestimmte Gebiete und begrenzte Zeit durch Verordnung oder Einzelanordnung bestimmte Handlungen untersagen oder Eigentümer und Nutzungsberechtigte zur Duldung bestimmter Schutz- und Pflegemaßnahmen verpflichten.
Kartenerstellung und –verwaltung
Frau Sabine Pusch und Frau Erika Surborg sind u.a. zuständig für die Erstellung und Verwaltung der Schutzgebietskarten.
Ihr Ansprechpartner für geschützte Landschaftsbestandteile, Biotope und besondere Schutzanordnungen:
Jörg Krüger
Telefon:05141 / 916 6613
E-Mail: Joerg.Krueger@lkcelle.de
Ihr Ansprechpartner für Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete:
Stefan Hasselberg
Telefon:05141 / 916 6612
E-Mail: Stefan.Hasselberg@lkcelle.de
Ihr Ansprechpartner für Naturdenkmale:
Heinrich Wingbermühle
Telefon:05141 / 916 6621
E-Mail: Heinrich.Wingbermuehle@lkcelle.de
Hygiene in Pflegeeinrichtungen
Informationsveranstaltung des Gesundheitsamtes Celle
Ausschreibung eines Kehrbezirkes
Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 03. Mai 2011
Bildungs- und Teilhabepaket Umzug in Trift 29, 29221 Celle
Neufassung der Sportförderrichtlinien des Landkreises Celle zum 1. Januar 2011
Aktuelle Informationen über den Busverkehr im Landkreis Celle
Informationen zur neuen Grippe
Wunschkennzeichen- Reservierung
Amtsblatt des Landkreises Celle