Abwasser aus Gewerbebetrieben bestimmter Branchen muss vor der Einleitung in die Kanalisation in einer Abwasserbehandlungsanlage (z.B. ein Leichtflüssigkeitsabscheider für Mineralölkohlenwasserstoffe) vorbehandelt werden. Dies soll bewirken, dass bestimmte Stoffe, die in einer zentralen Abwasserbehandlungsanlage nicht abgebaut werden können, gar nicht erst in die Kanalisation gelangen. Welche Betriebe ihr Abwasser vorbehandeln müssen, ergibt sich aus den Anhängen zur Abwasserverordnung. Die Anforderungen sind tlw. sehr weitgehend, z.B. dürfen bei einigen Branchen bestimmte Stoffe nicht mehr eingesetzt werden oder das Wasser muss durch Kreislaufführung mehrfach genutzt werden.
Für die Einleitung in die Kanalisation muss der Landkreis Celle eine Einleitungserlaubnis erteilen. Außerdem werden die Vorbehandlungsanlagen regelmäßig vom Landkreis Celle überwacht, z.B. durch Probenahmen, Vorlage von Wartungs- und Prüfberichten.
Ansprechpartnerin:
Michaele Höner
Telefon: 05141 / 916 6653
E-Mail: Michaele.Hoener@lkcelle.de
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