Am 24.09.2001 ist die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, und zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken in Kraft getreten.
Dies bedeutet für den Tierhalter, dass er die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, in ein Bestandsbuch eintragen muss.
Die Verordnung schreibt im einzelnen genau vor, welche Angaben vom Tierhalter zu machen sind.
Das in der Verordnung enthaltene Muster eines Bestandsbuches hat folgenden Aufbau:
Anzahl, Art und Identität der Tiere | Standort der/s Tiere/s zum Zeitpunkt der Behandlung / Wartezeit | Name des Arzneimittels, Nr. des tierärztlichen Anwendungs- und Abgabebeleges | Datum der Anwendung | Wartezeit in Tagen | Name der anwendenden Person | ||||
Art der Verabreichung und verabreichte Menge des Arzneimittels |
Beispielhafte Ausfüllung für die Behandlung einer Kuh, einer Gruppe Schweine
Anzahl, Art und Identität der Tiere | Standort der/s Tiere/s zum Zeitpunkt der Behandlung / Wartezeit | Name des Arzneimittels, Nr. des tierärztlichen Anwendungs- und Abgabe- beleges | Datum der Anwendung | Warte- | Name der anwen- | ||||
Art der Verabreichung und verabreichte Menge des Arzneimittels | |||||||||
1 Kuh,OM 03 321 23456 | Stall Milchkühe * | Arzneimittel A,Nr. 123 | 24.9.01 | 25.9.01 | 26.9.01 | G = 10 M = 3 | xxxx | ||
20 ml i. m. | 20 mli. m. | 20 mli. m. | |||||||
10 Läufer je25 kg | Stall 1 *, Abteilung 3, Bucht 10 | Arzneimittel BNr. 456 | 25.10.01 | 26.10.01 | 27.10.01 | 28.10.01 | G = 20 | xxxx | |
30 ml i.m. | 30 ml i.m. | 30 ml i.m. | 30 ml i.m |
* Angaben zum Standort des Stalles selbst (Straße, Haus-Nr., Postleitzahl, Ort, Name des Tierhalters, Registrier-Nr. des Betriebes nach Viehverkehrsverordnung) können auf der ersten Seite des Bestandsbuches (Deckblatt) gemacht werden. Sie gelten dann für alle Tiere, die in diesem "Buch" erfaßt werden.
Muster eines Bestandsbuches(Excel-Format)
Erläuterungen zum Bestandsbuch
Fragen | Antworten |
1. Ist eine Kombination zwischen Bestandsbuch und Arzneimittel - Anwendungs- und Abgabebeleg möglich? | Ein sog. Kombi-Beleg ist mit der "Bestandsbuch-Verordnung" nicht vereinbar, da Tierhalter und Tierarzt getrennte Dokumentationspflichten haben. |
2. Müssen homöopathische Arzneimittel auch ins Bestandsbuch eingetragen werden? | Jedes verschreibungs- und apothekenpflichtige Arzneimittel ist einzutragen. |
3. Wie sind apothekenpflichtige Arzneimittel zu erkennen? | Apothekenpflichtige Arzneimittel tragen die Aufschrift "apothekenpflichtig" oder "verschreibungspflichtig". |
4. Für welche Tiere muss ein Bestandsbuch geführt werden? | Für alle Tiere, von denen Lebensmittel gewonnen werden! Dazu gehören u.a. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, |
5. Wie ist bei größeren Tiergruppen zu verfahren (z.B. 100 Kälber)? | Ist eine Kennzeichnung des Einzeltieres vorhanden (z. B. beim Rind), muss diese auch aufgeführt werden. Möglich ist die Erstellung eines Stallplanes, aus dem hervorgeht, welche Tiere mit welchen Ohrmarken in welchen Abteilungen / Buchten gehalten werden. Dann kann auf die Angabe des Standortes „zurückgegriffen“ werden. Jede Veränderung (z. B. Umstellung ist in dem Stallplan zu vermerken). |
6. Wie ist zu verfahren, wenn keine Kennzeichnung des Einzeltieres vorhanden ist (Schwein, Geflügel), dennoch aber nur eine Gruppe des Stalles behandelt wird? 6a. Was ist bei einer Einzeltierbehandlung in einer Gruppe zu tun? | Hier muss der
Zusätzlich zu 4 ist das Tier in der Gruppe zu kennzeichnen, z.B. mit einer Ohrmarke. |