Merkblatt zur Einreichung einer Bauvoranfrage

Damit über Ihre Bauvoranfrage bald entschieden werden kann, werden Sie um Beachtung folgender Hinweise gebeten bzw. der Anfrage sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Die Bauvoranfrage ist schriftlich (formlos) in zweifacher Ausfertigung über die Gemeinde an den Landkreis Celle, Trift 26, 29221 Celle einzureichen.

    Die Baumaßnahme ist ausreichend zu beschreiben, ggf. sind Bauzeichnungen (Skizzen) beizufügen.

    Die geplante Nutzung des Bauobjektes ist mitzuteilen, z. B. Einfamilienwohnhaus für Eigenbedarf, Mehrfamilienmietshaus, Wochenend- oder Ferienhaus, landwirtschaftliche Gebäude, Geräteschuppen, Garagen, Werkstätten, usw.

  2. Bitte fügen Sie Ihrer Bauvoranfrage (je nach Umfang der Baumaßnahme) folgende Unterlagen bei:
    - Lageplan, aus dem die Lage, Größe und die gesamte tatsächlich vorhandene Bebauung hervorgeht (Maßstab 1 : 500 / 1 : 1000)
    Das geplante Vorhaben ist darin vermaßt einzuzeichnen
    - Übersichtsplan - Auszug aus der Deutschen Grundkarte - (Maßstab 1 : 5000)
    die vorgenannten Pläne erhalten Sie beim Katasteramt Celle, Mühlenstraße 4, 29221 Celle,
    oder bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. -
    - Grundrisszeichnungen (Maßstab 1 : 200 / 1 : 100) - nur bei Nutzungsänderungen vorhandener Gebäude

Für die Bauvoranfragen mit Tierhaltungsanlagen sind zusätzlich erforderlich:

  • Betriebsbeschreibung
    mit genauer Angabe der vorhandenen und geplanten Tierarten und deren Anzahl sowie der Art der Haltung (Flüssigmist, Festmist, etc.).
  • Darstellung der Hoffläche, des geplanten Standortes sowie Eigentums- und Pachtflächen in geeignetem Kartenmaterial (z. B. Topographische Karte im Maßstab 1 : 25000, Angabe der Flächengrößen, Vorlage von Pachtverträgen).
  • Angabe zu Gülleausbringungsflächen.
  • Aktueller Antrag Agrarförderung. Fläche und Auszahlung
  • 5 - 10 Mehrausfertigungen der Bauvorlagen für die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände (bei Bauvorhaben im Außenbereich, deren Grundfläche 1000 m² überschreitet).

Hinweis:

Das Prüfverfahren kann beschleunigt werden, wenn die Fachämter/-behörden parallel beteiligt werden. Hierfür wären Mehrausfertigungen der Bauvoranfrage erforderlich. Die konkrete Stückzahl können Sie bei den Ansprechpartnern erfragen.