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Bürgerservice

Sorgeerklärung (Sorgerechtsbescheinigung)

Leistungsbeschreibung

Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Dies muss öffentlich beurkundet werden. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
 
Hinweis:
Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis

Rechtsgrundlage