Inhalt

Bürgerservice

Wohngeld Erhöhung

Leistungsbeschreibung

Ein erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise über das verringerte Einkommen
  • Nachweis über die erhöhte Miete oder Belastung
  • Nachweis über sonstige Änderungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.

Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Verfügung:

Formulare

Verfahrensablauf

In der Regel wird das erhöhte Wohngeld wieder für 12 Monate bewilligt.

Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.

Voraussetzungen

Das Wohngeld wird auf Antrag neu bewilligt, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum

  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht,
  • die zu berücksichtigende Miete oder Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent verringert

und dies zu einem höheren Wohngeld führt.