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Bürgerservice

Frühförderung behinderter Kinder

Leistungsbeschreibung

Das Angebot der interdisziplinären Beratungs- und Früherkennungsteams sowie der heilpädagogischen Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.

 

Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Auskünfte erteilt das jeweilige Beratungs- und Früherkennungsteam, die interdisziplinäre Frühförderstelle, die heilpädagogische Frühförderstelle oder die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover als örtliche Träger der Sozialhilfe.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Leistung ist für die Kinder kostenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Das Land Niedersachsen gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen für die Schaffung und Unterstützung von interdisziplinären Frühförderstellen.
Zuständig für die Gewährung dieser Zuwendung ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg.

Weitere Informationen, insbesondere bezüglich der Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.