Inhalt

Leichenpass

Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Erteilung von Leichenpässen, wenn eine Person im Gebiet des Landkreises verstirbt und über die Bundeslandgrenzen hinaus transportiert werden muss.
Der Kontakt entsteht hier zwischen Gesundheitsamt und den Bestattern. Nach einer Kontrolle durch einen Amtsarzt bzgl. des Toten (Todesumstände u.a.) wird der Leichenpass erstellt. Mit diesem kann der Bestatter den Toten über die Grenzen hinaus transportieren, damit der Tote z.B. in seinem Wohnort bestattet werden kann.

Gebühren

Es entstehen Gebühren in Höhe von 40,00 € gemäß Tarifstelle 56.6 der Allgemeinen Gebührenordnung

Ansprechpartner

Rechtsgrundlage

Vordrucke

Nein