Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wer ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat zum Betrieb aufstellen will, hat dies der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und der vollständige Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeugs,
- Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeugs,
- das Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeugs,
- genaue Angabe des Aufstellungsortes,
- die Dauer der Aufstellung,
- die Betriebszeiten,
- Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden, und
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen.
Welche Gebühren fallen an?
Nach Zeitaufwand, mindestens 70,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist zwei Wochen vor der Aufstellung des Prostitutionsfahrzeugs zu erstatten.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
- Anzeige über die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nach § 21 ProstSchG
- Hinweise an Prostitutionsgewerbetreibende