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Bürgerservice

Brandschutz

Leistungsbeschreibung

In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren haben einen gesetzlichen Anspruch auf Verdienstausfall und teilweise auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, großen selbständigen Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

  • Einwohnerin/Einwohner, die/der
    • für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet ist und
    • das 16., aber noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet hat.