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Dienstleistungen

Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

Leistungsnummer: 99036040069000

i-KfZ Zulassung

Volltext

Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, benötigen Sie manchmal ein Ausfuhrkennzeichen. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Ihr Fahrzeug ist
    • zulassungspflichtig, wurde aber außer Betrieb gesetzt
    • zulassungsfrei und kennzeichenpflichtig, aber noch ohne Kennzeichen

Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug

  • aus eigener Triebkraft oder
  • als Anhänger ins Ausland überführen möchten.   

Mit dem Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie Fahrzeugdokumente und auf Wunsch einen internationalen Zulassungsschein. Das Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt und das Fahrzeug benötigt in diesem Zeitraum eine gültige Hauptuntersuchung. Beides ist zeitlich begrenzt für die Überführung des Fahrzeugs gültig.

Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichens bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug, die Versicherung ist auf ein Jahr befristet
  • Nachweis, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr tauglich ist:
    •  gültige Prüfplakette durch absolvierte Hauptuntersuchung (HU)
    •  gegebenenfalls Abgasuntersuchung (AU)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, auch als Fahrzeugschein bekannt
  • gegebenenfalls einen Internationalen Zulassungsschein für Ihr Fahrzeug

Kosten

  • Die Gebühr für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens beträgt 31,40 Euro. Zusätzlich können Kosten für die Herstellung der Kennzeichenschilder und weitere Auslagen entstehen.

    Gebühr: 31,40 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

  • 1 Tag(e) — 1 Jahr(e)
    • Das Ausfuhrkennzeichen und die damit einhergehende Zulassungsbescheinigung Teil II sind zeitlich begrenzt und gelten nur für die Zeit der Überführung des Fahrzeugs. Die höchstmögliche Geltungsdauer beträgt ein Jahr.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Sie benötigen in folgenden Fällen kein Ausfuhrkennzeichen:

  • Ihr Fahrzeug besitzt eine gültige Zulassung
  • es handelt sich um ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt wurde    

Falls Sie Ihr Fahrzeug in einen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) überführen möchten, benötigen Sie zusätzlich einen internationalen Fahrzeugschein, den Sie separat beantragen können.

Verfahrensablauf

Sie beantragen das Ausfuhrkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde.

  • Sie legen die erforderlichen Unterlagen vor und weisen den erforderlichen Versicherungsschutz nach.
  • Die Zulassungsbehörde prüft die Voraussetzungen, insbesondere die Gültigkeit der Hauptuntersuchung.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Ausfuhrkennzeichen für den beantragten Zeitraum, höchstens jedoch für ein Jahr, zugeteilt.
  • Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichens.
  • Auf Wunsch kann ein Internationaler Zulassungsschein ausgestellt werden.