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Bürgerservice

Errichtung Kleinkläranlage: Einleitung in Grundwasser

Kleinkläranlagen

Für die Einleitung des in Kleinkläranlagen gereinigten häuslichen Abwassers in das Grundwasser oder im Ausnahmefall auch in ein Fließgewässer ist ein Erlaubnis- oder ein Anzeigeverfahren erforderlich. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind von einer fachkundigen Person zu erstellen und dreifach rechtzeitig vor Baubeginn bzw. vor Ablauf der Erlaubnis vorzulegen.

Der Umfang der Unterlagen ist in beiden Verfahren identisch. Wesentlicher Unterschied ist, dass im Anzeigeverfahren keine Prüfung der Antragsunterlagen durch die Wasserbehörde erfolgt. Die Prüfung der Unterlagen erfolgt nur im Erlaubnisverfahren. Mit der Erlaubnis hat der Betreiber dann jedoch die Sicherheit, dass die Anlage den derzeit gültigen technischen Anforderungen entspricht und nachträglich einzureichende Unterlagen und Nachweise oder erforderliche Umbauten vermieden werden können.

Für den Betrieb einer Kleinkläranlage ist eine regelmäßige Zustands- und Funktionskontrolle durch den Betreiber ebenso unerlässlich wie die regelmäßige Wartung durch eine Fachfirma. Die Wartungsprotokolle sind dem Landkreis Celle unaufgefordert vorzulegen.

Wichtige Unterlagen und Vordrucke

Allgemeine Informationen

Vordrucke

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