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Bürgerservice

Erteilung Europäischer Feuerwaffenpass

Allgemeine Informationen

Wer seine Waffen vorübergehend in einen anderen EU-Mitgliedsstaat mitnehmen möchte, benötigt einen Europäischen Feuerwaffenpass. Auf diesen können bis zu zehn Waffen eingetragen werden. Der Europäische Feuerwaffenpass ist für fünf Jahre gültig und kann zweimal um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden.

Der Europäische Feuerwaffenpass ist keine Garantie, dass Sie die eingetragenen Waffen tatsächlich in das Land mitnehmen dürfen. Daher sollten Sie vor einer Reise prüfen, ob Sie die Waffen in das entsprechende Land mitnehmen dürfen. Zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass müssen Sie ein Ausweisdokument mitführen Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt Sie nicht, Schusswaffen oder Munition dauerhaft ins Ausland zu verbringen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Celle. (Einzugsgebiet Stadt und Landkreis Celle)

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
  • Information:
    Bitte halten Sie alle Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit.
    Benennen Sie die Dateien wie folgt: Nachname_Vorname_Beschreibung
    Beispiel: Mustermann_Max_Überlassungsanzeige

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie haben eine Waffenbesitzkarte mit entsprechenden Waffeneinträgen

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Antrag auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
  • Passfoto

Welche Gebühren fallen an?

  • Ausstellung Europäischer Feuerwaffenpass einschließlich der Waffeneintragungen 65,00 €
  • Waffenein- und –austragungen 20,00 €
  • Verlängerung Europäischer Feuerwaffenpass 15,00 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig. Er kann bei Bedarf um weitere fünf Jahre verlängert werden. Sind ausschließlich Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf oder mit glatten Läufen eingetragen, beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.

Rechtsgrundlage

§ 32 Waffengesetz (WaffG)

§ 33 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

Formulare zum Download/zur Beantragung

Antrag Europäischer Feuerwaffenpass als Link (PDF)

Weiterführende Informationen

Anschrift

Landkreis Celle
Ordnungsamt – Waffenbehörde -
Trift 26 B
29221 Celle

An wen kann ich mich wenden?

Herr Jothann
Telefon: +4951419161029
waffenrecht@lkcelle.de

Frau Michels
Telefon: +4951419161016
waffenrecht@lkcelle.de

Herr Schrader
Telefon: +4951419161026
waffenrecht@lkcelle.de

Weitere Links:

Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Fragen & Antworten