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Bürgerservice

Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Leistungsbeschreibung

Kinder, Jugendliche und Eltern können sich an die Erziehungsberatungsstelle wenden, wenn es nicht rund läuft im Leben. Hier gibt es Entlastung in Einzel-, Paar- oder Familiengesprächen und Gruppenangebote für Kinder und Eltern.

Auch in der Jugendberatung ist schnelle und anonyme Hilfe möglich.

Mütter oder Väter können sich an die Beratungsstelle wenden, wenn sie Fragen haben zur Entwicklung ihres Kindes, wenn sie sich Sorgen machen über herausforderndes Verhalten ihres Kindes oder wenn die Familie belastet ist durch Ereignisse (Wohnortwechsel, Erkrankung, usw.), die einen besonderen Blick auf das Kind erfordern. Auch bei Trennung und Scheidung bekommen alle Familienmitglieder in ihren oft unterschiedlichen Sichtweisen und Belastungen Unterstützung.

Erziehungsberatung hat die Aufgabe, Familien in ihrer individuellen Lebenssituation so zu unterstützen, dass es allen wieder bessergeht. Die Beratung ist grundsätzlich freiwillig, kostenfrei und vertraulich.

Es steht ein Team aus SozialpädagogInnen und PsychologInnen mit unterschiedlichen therapeutischen Zusatzqualifikationen zur Verfügung, die viel Erfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien haben.

Erziehungsberatungsstellen haben auch die Aufgabe Fachkräfte aus psychosozialen Berufen bei Fragen zu unterstützen (z.B. Beratung nach §8a SGB VIII).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.