Inhalt

Bürgerservice

Mitteilung genehmigungsfreier Baumaßnahmen

Leistungsbeschreibung

Die Errichtung von bestimmten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen in Wohngebieten und Gewerbegebieten ist im Einzelfall ohne Baugenehmigung möglich und kann im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens angezeigt werden.

Welche Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen unter welchen Voraussetzungen genehmigungsfreie Baumaßnahmen sind und der schriftlichen Mitteilung bedürfen, ist in § 62 Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt.

Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt die Bauherrin/der Bauherr zusammen mit der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die das Bauvorhaben erfüllen muss.

Die Bauherrin/der Bauherr kann verlangen, dass anstelle eines Mitteilungsverfahrens ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Im Baugenehmigungsverfahren fallen höhere Gebühren an und die Bearbeitungszeit ist im Regelfall länger.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Diese richten sich nach der Art des Bauvorhabens. Welche Bauvorlagen für das Bauvorhaben einzureichen sind, weiß die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser.

Bei der Bezeichnung der einzelnen Dateien zu den Dokumenten beachten Sie bitte die Anforderungen an elektronische Dokumente unter dem Reiter „Formulare“. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben kann zu Verzögerungen des Verfahrens führen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

§62 Niedersächsische Bauordnung

Formulare

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle

Amt für Bauen und Kreisentwicklung

Trift 27
Gebäude 8
29221 Celle

Stadt Bergen, Gemeindefreier Bezirk Lohheide, Gemeinden Eschede und Faßberg
Stefan Eisenschmidt
Telefeon: 05141 / 916 6022
Fax: 05141 / 916 36022
E-Mail: Stefan.Eisenschmidt@lkcelle.de

Gemeinden Bröckel, Wienhausen und Winsen (Aller)
Max-Wilfried Nieberg
Telefon: 05141 / 916 6033
Fax: 05141 / 916 36033
E-Mail: Max-Wilfried.Nieberg@lkcelle.de

Gemeinden Eicklingen und Langlingen, Samtgemeinde Lachendorf
Axel Schröter
Telefon: 05141 / 916 6024
Fax: 05141 / 916 36024
E-Mail: Axel.Schroeter@lkcelle.de

Gemeinde Hambühren und Samtgemeinde Wathlingen
Sven Deidert
Telefon: 05141 / 916 6020
Fax: 05141 / 916 36020
E-Mail: Sven.Deidert@lkcelle.de

Gemeinde Wietze und Gemeinde Südheide
Dieter Winkelmann
Telefon: 05141 / 916 6029
Fax: 05141 / 916 36029
E-Mail: Dieter.Winkelmann@lkcelle.de

Ansprechpartner Digitale Bauplattform

ITEBO GmbH
Dielingerstraße 39/40
490704 Osnabrück

Telefon: 0541/9631-831
E-Mail: itebau@itebo.de
Internet: ITEBO-Unternehmensgruppe für öffentliche IT: ITeBAU - FAQ