Inhalt

Landkreis bittet um Einhaltung der Leinenpflicht

Sensible Phase der Brut- und Setz sollte nicht gestört werden

Bild vergrößern: the-fog-gc403f519c_1920
Die Leinenpflicht sollte unbedingt eingehalten werden.

Celle (lkc). Im Frühjahr wird die freie Landschaft für viele Tierarten zur Kinderstube. Während einige Säugetiere aktuell schon Nachwuchs haben und diesen versorgen, sind bei anderen die weiblichen Tiere hochtragend. Auch für die am Boden brütenden Vogelarten wie Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche und viele Wasservögel hat die Brutsaison begonnen.

Um die Wildtiere und ihren Nachwuchs nicht zu stören, bittet der Landkreis alle  Spaziergängerinnen und Spaziergänger in der freien Landschaft, sich aktuell besonders rücksichtsvoll verhalten. Das bedeutet auch, dass sich Hundehalterinnen und Hundehalter an die gesetzliche Leinenpflicht halten, denn der bei allen Hunden mehr oder weniger stark ausgeprägte Jagdtrieb stellt eine große Gefahr sowohl für den Nachwuchs als auch die Elterntiere dar.

Hochtragende Muttertiere sind in ihrer Fluchtmöglichkeit stark benachteiligt und können schnell Opfer von nicht angeleinten Hunden werden. Sollten Jungtiere, wie Rehkitze, die Entdeckung und Berührung durch Hunde unversehrt überstehen, ist es möglich, dass das Muttertier ihr Junges abstößt, wenn es danach „nach Hund“ riecht. Eine direkte Gefährdung geht für Bodenbrüter durch freilaufende Hunde aus. Es besteht hier besonders für das Gelege und die Küken die Gefahr, dass diese auskühlen, wenn die Elterntiere störungsbedingt das Gelege häufig oder sogar permanent verlassen müssen. Zusätzlich kann die Leinenpflicht auch die Sicherheit von Hunden gewährleisten und Konflikte mit Wildtieren wie Wildschweinen verhindern.

Zum Schutz der Wildtiere in dieser besonders sensiblen Zeit ist daher die Leinenpflicht während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli gesetzlich festgelegt. Der Landkreis Celle bittet die Hundebesitzerinnen und -besitzer, der Pflicht in diesem Zeitraum nachzukommen und ihre Hunde nur noch angeleint in der freien Landschaft zu führen. Unter dem Begriff „freie Landschaft“ versteht man u.a. Flächen des Waldes und landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Äcker und Grünländer. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer. In Naturschutzgebieten und zum Teil auch in Landschaftsschutzgebieten wie dem „Allertal bei Celle“ oder „Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche“ gilt die Leinenpflicht zum Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten ganzjährig.