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Sieben Kehrbezirke neu vergeben

Schornsteinfegermeister erhalten nachträglich ihre Bestellungsurkunden

Celle (lkc). Die Schornsteinfegermeister Holger Brandes, Stephan Grötzner, Uwe Hiestermann, Maik Höft, Michael Kampe, Thomas Müller und Thomas Schulz sind seit 1. Januar 2022 für die nächsten sieben Jahre die neuen alten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die Kehrbezirke CE 113, 106, 120, 111, 121, 114 und 110. Sie erhielten, coronabedingt nachträglich, nun die Bestellungsurkunden zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger von Landrat Axel Flader.

Der Kehrbezirk CE 113 des Herrn Brandes umfasst die Ortschaften Bockelskamp, Flackenhorst, Eicklingen, Lachendorf, Langlingen, Neuhaus, Nienhof, Nordburg, Offensen, Oppershausen, Schwachhausen, Wienhausen.

Der Kehrbezirk CE 106 des Herrn Grötzner umfasst die Ortschaften Adelheidsdorf, Großmoor, Nienhorst, Nienhagen, tlw. Celle.

Der Kehrbezirki CE 120 des Herrn Hiestermann umfasst die Ortschaften Eschede, Weyhausen, Schelploh, Lohe, Dalle, Starkshorn, Queloh, Heeseloh, Rebberlah, Wildeck, Bergen, Altensalzkoth, Miele, Kohlenbach, Dohnsen, Siddernhausen, Bonstorf, Hetendorf, Oldendorf, Beckedorf, Grauen, Unterlüß, tlw. Celle-Hustedt.

Der Kehrbezirk CE 111 des Herrn Höft umfasst die Ortschaften Bergen (tlw.), Bollersen, Diesten, Huxahl, Hünenburg, Katensen, Walle, Meißendorf.

Der Kehrbezirk CE 121 des Herrn Kampe umfasst die Ortschaften Wathlingen, Eicklingen, Neu Schepelse, Sandlingen, Paulmannshavekost, Fernhavekost, Hohnebostel, Wiedenrode, Bröckel.

Der Kehrbezirk CE 114 des Herrn Müller umfasst die Ortschaften Lachendorf, Gockenholz, Jarnsen, Bunkenburg, Hohnhorst, Spechtshorn, Hohne, Helmerkamp, Ahnsbeck.

Der Kehrbezirk CE 110 des Herrn Schulz umfasst die Ortschaften Bergen (tlw.), Wardböhmen, Bleckmar, Becklingen, Dageförde, Hagen, Nindorf, Sehlhof, Widdernhausen, Lohheide

Landrat Flader erinnerte in seiner kurzen Ansprache an die Verantwortung, die ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger übernimmt: „Mit dieser Bestellung spreche ich die Erwartung aus, dass Sie Ihre Pflichten als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger erfüllen und die Vorschriften des Schornsteinfegerwesens sowie der sonstigen feuer- und baurechtlichen Vorschriften beachten.“

Die nunmehr erneut bestellten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger hatten bereits vor 2022 ihre Kehrbezirke inne und konnten die Wiederbewerbungen jeweils für sich entscheiden.
In ihren neuen und alten Kehrbezirken sind sie für die zweimal in sieben Jahren in jeder Liegenschaft eines Kehrbezirkes durchzuführende Feuerstättenschau zuständig. Die alleinige Verantwortung erstreckt sich auch auf das Kehrbuch, in dem alle Liegenschaften eines Kehrbezirkes aufgelistet werden. Im Kehrbuch werden zudem sämtliche Überprüfungen nachgewiesen. Auch die Abnahme von Neubauten gehört zu den allein den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern obliegenden Aufgaben. Der Konkurrenz von Kollegen stellen müssen sie sich allerdings bei den nicht den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehaltenen Leistungen, wie zum Beispiel Kehrarbeiten, Emissionsmessungen der Heizungsanlage oder der Prüfung der Abgaswege und Abgasleitungen.
Freuen durfte sich Landrat Axel Flader über einen so genannten Kupferstich, den die Bezirksschornsteinfeger mitgebracht haben. In diesem Fall ist der Stich in Blei gefasst und zeigt das Bild des heiligen Florian. Dieser gilt als Schutzpatron gegen das Feuer. Gefertigt wurde das Stück von einem Kollegen aus der Kreisgruppe. Auf der Rückseite haben alle sieben Kehrbezirksinhaber unterschrieben.