Verbesserungen in der Notfallversorgung geplant
Landkreis Celle schreibt Bedarfsplan für den Rettungsdienst fort
Celle (lkc). Der Kreisausschuss des Landkreises Celle hat in dieser Woche die Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienstbereich beschlossen. Ziel des Plans ist es, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes noch besser sicherzustellen. Die Fortschreibung des Bedarfsplans basiert auf einem Gutachten der Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz mbH (Forplan), das vergangenes Jahr bereits vorgestellt wurde.
Ein zentraler Punkt der Bedarfsermittlung ist die Eintreffzeit des ersten Rettungsmittels am Notfallort. Dieses soll in 95 Prozent der Einsätze in 15 Minuten am Einsatzort sein „Dies ist für uns besonders wichtig, denn wir wollen als Landkreis selbstverständlich alles dafür tun, dass wir im Notfall schnellstmöglich am Einsatzort eintreffen. Daher freue ich mich sehr, dass wir die Rettungsmittelvorhaltung um 305 Wochenstunden erhöhen werden“, sagt Landrat Axel Flader. Um die Einhaltung der so genannten Hilfsfrist zu verbessern, werden mehr Rettungswagen (RTW) eingesetzt und zudem die Einsatzzeiten vieler RTW verlängert.
Insgesamt wurde eine Vorhaltung von 2338 Wochenstunden für Rettungsmittel festgelegt, wovon 1.652 Stunden pro Woche auf RTW und 168 Stunden pro Woche auf das Notarzteinsatzfahrzeug entfallen. Neu in diesem Bedarfsplan ist die Einführung eines Notfallkrankentransportwagens (NKTW) an der Rettungswache Celle, der überwiegend für Einsätze genutzt wird, die bisher ohne Blaulicht durch einen RTW übernommen wurden. Der NKTW wird tagsüber mit 84 Wochenstunden eingeplant. Für die reine Krankentransportvorhaltung stehen zukünftig 434 Wochenstunden zur Verfügung. Die Umsetzung des neuen Bedarfsplans ist in Absprache mit den Beauftragten, dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), zum 1. Januar 2025 vorgesehen. „Die Beauftragten müssen dafür das nötige Personal in Eigenverantwortung bereitstellen, dieses wurde selbstverständlich im Vorwege abgestimmt“, sagt Ordnungsdezernent Frank Reimchen.
Der Bedarfsplan, der regelmäßig fortgeschrieben wird, ist für die Leistungserbringer bindend und bildet die Grundlage für die Entgeltvereinbarungen mit den Kostenträgern, wie dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), der IKK und der AOK.