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Bürgerservice

Prostitution Anmeldung erstmalig

Leistungsbeschreibung

Personen, die der Prostitution nachgehen müssen ihre Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anmelden.

Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. zwei Lichtbilder
  2. Angaben zu:
    1. den Vor- und Nachnamen
    2. das Geburtsdatum und den Geburtsort,
    3. die Staatsangehörigkeit,
    4. die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, hilfsweise eine Zustellanschrift und
    5. die Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
      Die oder der Prostituierte hat Änderungen in den Verhältnissen bei c bis d innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
  3. Personalausweis, der Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz
  4. ggf. Nachweis über die Berechtigung eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben (bei ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind)
  5. Nachweis der gesundheitlichen Beratung:
    1. bei der ersten Anmeldung innerhalb der vorangegangenen drei Monate
    2. für eine Verlängerung der Anmeldung
      1. ab 21 Jahren mindestens innerhalb des vorangegangenen Jahres
      2. unter 21 Jahre mindestens innerhalb der vorangegangenen sechs Monate

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen

  • ab 21 Jahren für zwei Jahre
  • unter 21 Jahren für ein Jahr.

Wird die Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, so ist die Anmeldebescheinigung (siehe hierzu Prostitution Anmeldung Verlängerung) verlängern.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung erhält die Prostituierte eine Anmeldebescheinigung von der zuständigen Stelle. Diese Bescheinigung muss die Prostituierte während der Ausübung ihrer Tätigkeit bei sich haben.

Formulare

Gebühren

  • Gebühr: 15,00 Euro

Bearbeitungsdauer