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Kooperationen

Für die standardisierte schulärztliche Untersuchung und Dokumentation von Schuleingangsuntersuchungen gehört der Landkreis Celle dem SOPHIA-Anwenderkreis an.

Psychosoziale Beratungsstelle

Die Psychosoziale Beratungsstelle in der Fritzenwiese 117, 29221 Celle, ist eine Einrichtung für die Stadt und den Landkreis Celle. Zur ihr gehören der Sozialpsychiatrische Dienst, die Suchtberatungsstelle und die Einrichtung Harburger Berg:

  • Der Sozialpsychiatrische Dienst begleitet Menschen, die von einer psychischen Erkrankung betroffen sind oder sich in einer seelischen Notlage befinden.
  • Die Suchtberatungsstelle steht Menschen zur Verfügung, die mit einer Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente) konfrontiert sind und Hilfe suchen.
  • Der Harburger Berg leistet die psychosoziale Begleitung methadonsubstituierter Drogenabhängiger.
  • Erreichbarkeit über Telefon 05141/90 90 350, E-Mail: psb.celle@evlka.de Weitere Informationen über die Psychosoziale Beratungsstelle finden Sie auf der Internetseite unter https://www.psychosoziale-beratung-celle.de/.

Auskunft und Beratung wird auch vom Amtsarzt des Gesundheitsamtes angeboten (auch bei Fragen zur Pflegebedürftigkeit, Heimunterbringung, Betreuungsgesetz u.a.).

Gesundheitsförderung

Das Gesundheitsamt ist vor allem im Bereich der Gesundheitsförderung verschiedene Kooperationen mit externen Einrichtungen und Organisationen eingegangen:

  • Arbeitskreis AIDS
  • Arbeitskreis Prävention
  • Präventionsrat Hermannsburg
  • Arbeitskreis "Guter Start ins Leben"
  • Arbeitskreis Kinder- und Jugendpsychiatrie

Ansprechpartner:

Das Sophia-Programm

Eine Arbeitsgruppe, die von der Abteilung Epidemiologie und Sozialmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover und der Abteilung Jugendgesundheitspflege des Gesundheitsamts der Landeshauptstadt Hannover gebildet wurde, hatte von 1981-1983 ein standardisiertes Untersuchungsprogramm sowie ein Dokumentations- und Auswertungsverfahren entwickelt, das den Kurznamen SOPHIA erhalten hatte: SOZIALPÄDIATRISCHES PROGRAMM HANNOVER - JUGENDÄRZTLICHE AUFGABEN.
Ende der achtziger Jahre untersuchten nach einer vom Gesundheitsamt Celle durchgeführten Recherche immerhin schon sechs Gesundheitsämter, davon Paderborn in NRW, nach dem SOPHIA-Verfahren.

Mit der Wiederaufnahme regelmäßiger Anwenderkonferenzen im Dezember 1993 stellten sich die sechs Gesundheitsämter (Celle, Göttingen, Stadt Hannover, Paderborn, Salzgitter und Wolfsburg) der Aufgabe, das Programm zu aktualisieren. Schon im ersten "Ergebnisband der Lernanfängeruntersuchung" aus dem Jahr 1986 hatte Prof. F. W. Schwartz (MHH) darauf verwiesen, dass ein zur Forschung verpflichtetes Hochschulinstitut auf Dauer nicht Implementierungs- und Auswertungsaufgaben für eine wachsende Zahl kommunaler Institutionen durchführen kann. Die organisatorische Lücke nach dem Ausscheiden der Abteilung der MHH schlossen die beteiligten Gesundheitsämter durch strukturierte Kooperationen.

Inzwischen arbeiten 28 Gesundheitsämter in Niedersachsen nach dem SOPHIA-Programm. Die gültige 6. Auflage der verbindlichen Arbeitsrichtlinien - bei insgesamt 9 Revisionen des Inhalts - vereinigt in sich das Wissen von nunmehr 28 Jahren der Anwendung sowie der Dokumentation und berücksichtigt die praktischen Erfahrungen von bis zu 30 Kinder- und Jugendärztlichen Diensten kommunaler Gesundheitsämter. Durch die Nutzung der elektronischen Datenerfassung und -auswertung bietet das Verfahren die Möglichkeit zu verhältnismäßig schnellen Zeitpunktanalysen und zur Beantwortung von Sonderfragestellungen.

Das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Niedersächsische Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD), in dessen § 5 die Landkreise und kreisfreien Städte zur Durchführung von Schuleingangsuntersuchungen verpflichtet werden, hatte besonderen Einfluss auf den Stellenwert des SOPHIA-Programms. Durch die kontinuierliche Arbeit im SOPHIA-Anwenderkreis verfügten die beteiligten Kommunen über ein modernes erprobtes System, um diesem neu formulierten Anspruch aus dem Stand gerecht zu werden.

Im Vorfeld der Schuleingangsuntersuchung 2009 wurden mehrere strukturelle Veränderungen vorgenommen. Diese waren erforderlich, weil die wissenschaftlichen Vorgaben für eine zeitgemäße Diagnostik sich geändert hatten und weil eine gemeinsame Arbeitsgruppe aller niedersächsischen Gesundheitsämter im Landesgesundheitsamt zu der Meinung gelangte, dass Anpassungen der verwendeten Programme und Systeme sinnvoll seien. Die zuletzt eingeführte fragebogengestützte Anamnese zur Beurteilung von Psyche und Verhalten der Kinder und die neuen Methoden zur Befundung des Entwicklungsstandes im Bereich Motorik haben sich in der Zwischenzeit in der Praxis bewährt.

Weiterer Handlungsbedarf bestand in den letzten Jahren durch die Notwendigkeit, die Formalien des SOPHIA-Programms an die Vorgaben des Niedersächsischen Gesundheitsdienstgesetzes anzupassen. Dieser Prozess hatte zusätzlich Auswirkungen auf die datenschutzrechtlichen Erfordernisse. Die bisher bekannten entsprechenden Vorgaben des Landesdatenschützers sind im aktuellen Untersuchungsprogramm für die Schuleingangsuntersuchung 2011 berücksichtigt. Die erforderlichen Unterlagen und Formulare werden angepasst.

Am SOPHIA-Programm teilnehmende Gesundheitsämter

  • Stadt Braunschweig
  • Landkreis Celle
  • Landkreis Cuxhaven
  • Landkreis Diepholz
  • Landkreis Gifhorn
  • Stadt u. Landkreis Göttingen
  • Landkreis Goslar
  • Landkreis Hameln-Pyrmont
  • Region Hannover
  • Landkreis Harburg
  • Landkreis Helmstedt
  • Landkreis Hildesheim
  • Landkreis Holzminden
  • Landkreis Lüchow-Dannenberg
  • Landkreis Lüneburg
  • Landkreis Nienburg/Weser
  • Landkreis Northeim
  • Landkreis Osterode am Harz
  • Landkreis Peine
  • Landkreis Rotenburg/Wümme
  • Stadt Salzgitter
  • Landkreis Schaumburg
  • Landkreis Soltau-Fallingbostel
  • Landkreis Stade
  • Landkreis Uelzen
  • Landkreis Verden
  • Landkreis Wolfenbüttel
  • Stadt Wolfsburg

Zu Kooperation und Qualitätsmanagement im SOPHIA-Verbund

Erwähnenswert bleibt, dass das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) durch das NGöGD im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung weitere Aufgaben erhielt. Um diese zu erfüllen, rief das NLGA eine Arbeitsgruppe ins Leben, der Vertreter der Jugendärztlichen Dienste aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Weser-Ems, der SOPHIA-Anwendergemeinschaft, des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte im ÖGD, des Landkreis- und Städtetages und des NLGAangehörten. Dieser Arbeitsgruppe gelang es in zwei Jahren intensiver Arbeit nach akribischer Vorarbeit des NLGA, die Untersuchungsstandards im Land Niedersachsen so weit zu standardisieren, dass eine breite gemeinsame Gesundheitsberichterstattung mit den Daten der Schuleingangsuntersuchung möglich wird. Die Etablierung eines gemeinsamen Systems zum Qualitätsmanagement bleibt allerdings dringend erforderlich, denn es gilt, die Untersuchungsstandards von insgesamt 46 Jugendärztlichen Diensten in Niedersachsen längerfristig vergleichbar zu halten.

Allen, die an der Überarbeitung beteiligt waren, ist bewusst, dass die Verbesserung der Befundung im Jugendärztlichen Dienst ein kontinuierlicher Prozess ist. Er ist unabdingbar, um den Herausforderungen begegnen zu können, denen sich durch die Veränderungen in unserem Gesundheitswesen auch der Öffentliche Gesundheitsdienst stellen muss.

Von besonderer Bedeutung sind die allgemein gesellschaftlichen Veränderungen und besonders diejenigen im Schulsystem. In diesem Zusammenhang vertreten die Jugendärztlichen Dienste die Interessen der Kinder und Eltern. Von den Kindern dürfen keine Leistungen erwartet werden, die sie auf Grund ihres individuellen Entwicklungsstandes noch nicht erbringen können. Die "Empfehlungen an die Schule" wurden schon in den vorangegangenen Auflagen diesen aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Kooperation mit den Schulen wird aktiv gesucht.

Kennzeichnend für SOPHIA bleibt in diesem Kontext die basisbezogene, auf das Engagement der einzelnen Ämter gegründete Kooperation. Diese steht in Zukunft vor einer weiteren Herausforderung, wenn es darum geht, die grundsätzlich hilfreichen Möglichkeiten der elektronischen Datenerfassung und -verarbeitung sinnvoll zu nutzen.

Die Verbesserung der Befundung im Jugendärztlichen Dienst ist ein kontinuierlicher Prozess. Er ist unabdingbar, um den Herausforderungen, denen sich durch die Veränderungen in unserem Gesundheitswesen auch der Öffentliche Gesundheitsdienst stellen muss, begegnen zu können. Dadurch liegt der Schwerpunkt der Untersuchungen mittlerweile bei den für den zukünftigen Schulerfolg relevanten Voraussetzungen der Kinder.

Organisation der Jugendärztlichen Untersuchungen nach SOPHIA im Anwenderkreis

Die Pflege und Weiterentwicklung des SOPHIA-Programms basiert auf folgenden Komponenten:

  1. Der Anwenderkonferenz, die möglichst einvernehmlich über alle anstehenden Veränderungen beschließt. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
  2. Den Arbeitsgruppen, die für die Anwenderkonferenz entscheidungsreife Vorlagen zu speziellen Themenbereichen erarbeiten.
  3. Den Arbeitsrichtlinien, die von der Anwenderkonferenz nach Vorbereitung der Arbeitsgruppen verabschiedet werden.
  4. Einem Auswertungs- und Erfassungsprogramm. Neben dem auf der Basis von EPIINFO (public-domain-software der WHO) entwickelten Programm epi-DOK haben verschiedene kommerzielle Software-Firmen Module für das SOPHIA-Programm auf den Markt gebracht. Derzeit ist es noch nicht mit allen Programmen möglich, die Dateien zu einem gemeinsamen Datensatz zusammenzufassen. Die Auswertungen lassen sich sinnvoll nur mit einem wissenschaftlichen Statistikprogramm oder dem Statistikmodul von EPIINFO durchführen.
  5. Dem gemeinsamen Qualitätssicherungsverfahren im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen.
  6. Dem Leitungsgremium, welches als Ansprechpartner für kurzfristige Entscheidungsprozesse zur Verfügung steht und der Anwenderkonferenz zuarbeitet.