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Verfahrenslotse gem. § 10b SGB VIII (Achtes Buch: Kinder- & Jugendhilfe)

Verfahrenslotse gem. § 10b SGB VIII (Achtes Buch: Kinder- & Jugendhilfe)

Beratung für Junge Menschen mit Behinderung

Junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung, Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte haben bei Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII oder SGB IX Anspruch auf unabhängige Beratung und Unterstützung durch Verfahrenslotsen.
Dies steht im Gesetz im § 10b SBG VIII.

Was sind die Aufgaben eines, -r Verfahrenslotsen, -in?

Menschen, die eine Behinderung haben oder von Behinderung bedroht sind, haben
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe.
Verfahrenslotsen unterstützen dabei die richtige Hilfe zu bekommen und Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu begleiten.
Sie beraten zum Beispiel welche Hilfen es gibt.
Sie helfen dabei Anträge zu stellen und begleiten im Verfahren .
Sie erklären, was man dafür braucht.
Sie helfen bei Gesprächen mit Ämtern und Behörden.

Für wen sind wir zuständig?

Verfahrenslotsen helfen jungen Menschen mit Behinderung und jungen Menschen, die von Behinderung bedroht sind.
Junge Menschen sind alle bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Auch Mütter und Väter von jungen Menschen mit (drohender) Behinderung oder andere Personensorge- oder Erziehungsberechtigte können sich von Verfahrenslotsen beraten lassen.

Es gibt körperliche, geistige und seelische Beeinträchtigungen.
Eine Behinderung liegt vor, wenn eine Person eine Beeinträchtigung hat und deswegen ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt ist.
Hierfür können Ärzte oder Psychologen eine Diagnose erstellen.
Man kann sich aber auch ohne Diagnose vom Verfahrenslotsen beraten lassen.

Wie arbeiten wir?

Die Beratung ist freiwillig.
Das heißt niemand muss zu uns kommen aber jeder ist herzlich willkommen!
Die Beratung ist kostenlos.
Die Verfahrenslotsen beraten unabhängig.
Die Beratung orientiert sich an den Bedürfnissen, Bedarfen der Unterstützung suchenden Person.
Die Verfahrenslotsen unterliegen der Schweigepflicht und was in der Beratung besprochen wird ist vertraulich.

Wo endet die Unterstützung?

Die Verfahrenslotsen sind nicht für die Bewilligung von Hilfen zuständig.
Das heißt, sie treffen keine Entscheidung, ob jemand Hilfe bekommt oder nicht.
Sie können aber auch beraten, wenn eine Hilfe abgelehnt worden ist.
Die Verfahrenslotsen können keine Diagnostik oder Stellungnahmen erstellen.
Sie können aber dabei helfen, wie und wo man diese bekommen kann.

Verfahrenslotsen sind keine Anwälte.
Sie können niemanden rechtlich vertreten.
Sie können aber erklären, welche Möglichkeiten es gibt eine rechtliche Vertretung in Anspruch zu nehmen.

Wie findet die Beratung statt?

Die Beratung kann nach Absprache telefonisch , im Büro, bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden; auch Videokonferenzen oder Online-Beratungen sind möglich.
Sie können gerne zu den regulären Öffnungszeiten zu uns kommen.
Oder Sie rufen uns an oder schreiben eine E-Mail .

Die Büros im Landkreis Celle sind barrierefrei und mit dem Fahrstuhl erreichbar.
Bei Bedarf können wir Übersetzer oder Dolmetscher zur Verfügung stellen.

Kontaktmöglichkeiten:

Christian Gerhard

Amt 43
Amt 43 - Verfahrenslotse

Weitere Infos:

Hier gibt es weitere Informationen zu den Verfahrenslotsen und zur Eingliederungshilfe unter:
Verfahrenslotse.org - Dein Recht
https://dijuf.de/handlungsfelder/kjsg/inklusive-loesung/verfahrenslotse