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Bürgerservice

Voreintrag Schießsportverein (Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition bei vorhandener Waffenbesitzkarte)

Allgemeine Informationen

Verfügt Ihr Schießsportverein bereits über eine Waffenbesitzkarte und wollen Sie zusätzlich zu den dort eingetragenen Waffen für den Verein weitere erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag). Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

An wen müssen Sie sich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Celle. (Einzugsgebiet Stadt und Landkreis Celle)

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
  • Information:
    Bitte halten Sie alle Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit.
    Benennen Sie die Dateien wie folgt: Nachname_Vorname_Beschreibung
    Beispiel: Mustermann_Max_Überlassungsanzeige; SchützenvereinX_Voreintrag

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  • Der Antrag ist durch die verantwortliche Person des Vereins zu stellen
  • Waffenbesitzkarte für Vereine

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie) der verantwortlichen Person
  • Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine mit Eintrag der Verantwortlichkeit
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 65,00 EUR
Tarifnr: 109.1.6. der Anlage zur Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

  • § 10 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 Waffengesetz (WaffG)
  • § 36 Waffengesetz (WaffG)
  • § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

Formulare zum Download/zur Beantragung

  • Antrag Waffenbesitzkarte als Link (PDF)

Weiterführende Informationen

Anschrift

Landkreis Celle
Ordnungsamt – Waffenbehörde -
Trift 26 B
29221 Celle

An wen können Sie sich wenden?

Herr Jothann
Telefon: +4951419161029
waffenrecht@lkcelle.de

Frau Michels
Telefon: +4951419161016
waffenrecht@lkcelle.de

Herr Schrader
Telefon: +4951419161026
waffenrecht@lkcelle.de

Weitere Links:

Link zum Kostenverzeichnis AllGO
Link zur Internetseite Waffen: Anzeige Waffenerwerb
Link Fragen und Antworten (abhängig von den anfallenden Fragen)
Gesetzliche Grundlage mit weiteren Informationen wie Hinweise etc. (Link)
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