Führerschein: Umtausch - in EU-Führerschein
Leistungsbeschreibung
Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt: völlig neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung.
Hiermit einhergehend wurde zwischenzeitlich eine verbindliche Umtauschpflicht in die neuen EU-Kartenführerschein im Checkkartenformat mit Gültigkeitsdatum eingeführt. Alte Führerscheine müssen entsprechend der nachfolgenden Tabelle in neue EU-Kartenführerscheine mit Gültigkeitsdatum umgetauscht werden. Die alten Führerscheine verlieren kraft Gesetz ihre Gültigkeit mit Ablauf der unten aufgeführten Umtauschfrist.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 |
19.01.20233 |
1953 – 1958 |
19.01.2022 |
1959 – 1964 |
19.01.2023 |
1965 – 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 |
19.01.2026 |
2002 – 2004 |
19.01.2027 |
2005 – 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Gegenüberstellung Klassen
|
|
alt
|
neu
|
1
|
A unbeschränkt
|
1 A
|
A beschränkt
|
1 B
|
A1
|
2
|
C, CE, T
|
2*
|
D. DE
|
3
|
B, BE, C1, C1E
|
3*
|
D1, D1E
|
4
|
M
|
5
|
L
|
Mofa
|
Mofa
|
Krankenfahrstühle
|
Krankenfahrstühle
|
*Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen
Ansprechpartner und Termine
Ansprechpartner und Termine
Aufgrund der gestaffelten Umtauschpflicht der alten Führerscheine kommt es aktuell zu einem hohen Anruf- und Terminaufkommen. Bitte nutzen Sie hierfür bevorzugt die Online-Terminbuchung: https://www.terminland.eu/lkcelle/?m=1003026
Wir bitten alle Kunden, Ihren alten Führerschein erst in dem Jahr umzutauschen, für welches ihr Geburtsjahrgang entsprechend vorgesehen ist.
Ansprechpartner:
Zentrale:
Telefon 05141/916 1570
Fax: 05141/ 916 3 1520
E-Mail: fuehrerscheinstelle@lkcelle.de
Ansprechpartner:
Zentrale:
Telefon: 05141 / 916 1570
Fax: 05141 / 916 3 1520
E-Mail: Fuehrerscheinstelle@lkcelle.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Führerschein
-
Personalausweis
-
original Unterschrift auf Behördenvordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen sind nur zu beachten, wenn man Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 2 ist. Dann sollte der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50.sten Lebensjahres beantragt sein, damit der Erhalt der Klasse 2 gesichert ist.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Rechtsgrundlage
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer eines Umtauschantrages beträgt maximal vier Wochen.