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Bürgerservice

Wohnungsbau Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen, auszubauen oder zu erwerben und zu modernisieren, können Sie verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet  Sie das Bauvorhaben planen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Privatpersonen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen an. Diese werden unabhängig vom Alter und Familienstand gewährt und können als weitere Fördermöglichkeit zur Hausbank-  bzw. Bausparfinanzierung zusammen mit den Wohnraumfördermitteln in Anspruch genommen werden.

Gebühren

  • Gebühr: 40,00 Euro
    Bearbeitungsentgelt je Vorantrag bei der NBank

Voraussetzungen

  • Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht übersteigen.
  • Das Minimum an Eigenleistung beträgt 15 % der Gesamtkosten.
  • Bei der energetischen Modernisierung Wohneigentum, das bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden ist.

Wer kann eine Förderung erhalten?

  • Familien mit zwei oder mehr Kindern, in Fördergebieten mit mindestens einem Kind
  • Menschen mit Behinderungen
  • Familien mit drei und mehr Kindern oder für die altersgerechte Wohnraumerweiterung in Haushalte mit drei und mehr Personen (Ausbau/Umbau oder Erweiterung)
  • bei der energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung jeder Haushalt

Was kann gefördert werden?

  • Neubau
  • Erwerb
  • energetische und/ oder altersgerechte Modernisierung
  • behinderten- oder altengerechter Ausbau/Erweiterung

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.